Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht
Erhöhung der südafrikanischen Devisenfreibeträge im Rahmen der Haushaltsüberprüfung 2026
Veröffentlicht am 12.03.2026
Von unseren deutschsprachigen Anwälten in Kapstadt:
Marco ZumptRechtsanwalt
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Im Anschluss an die Veröffentlichung der südafrikanischen Haushaltsüberprüfung 2026 wurden teils wichtige Neuerungen zu den Devisenkontrollen bekannt, die internationale Zahlungen und den Fremdwährungsbedarf unmittelbar erleichtern. Die Regelungen betreffen südafrikanische Staatsbürger sowie Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident Visa).
Hervorzuheben ist die sofortige Verdoppelung der Single Discretionary Allowance (SDA): Das National Treasury erhöht den jährlichen Höchstbetrag von 1 Mio. Rand auf 2 Mio. Rand pro Kalenderjahr.
Damit erweitert sich der Spielraum für Auslandsüberweisungen deutlich: Privatpersonen können künftig bis zu 2 Mio. Rand pro Jahr ins Ausland transferieren, ohne hierfür einen Tax Compliance Status (TCS) von SARS zu benötigen. Der Freibetrag gilt für sämtliche Zwecke, einschließlich Auslandsinvestitionen, Reisen, Geschenke, Remittances an Dritte sowie Spenden und steht jeweils ab Beginn des Kalenderjahres ohne Antragstellung zur Verfügung.
Darüber hinaus sieht der Budget Plan 2026 weitere Erleichterungen zur Reduzierung von Bürokratie und zur Modernisierung digitaler Zahlungsprozesse vor. So wurde das Limit für sonstige Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte pro Transaktion von 50.000 Rand auf 100.000 Rand erhöht, und die Bargeldgrenze für mitgeführte südafrikanische Banknoten bei Ein- oder Ausreise von 25.000 Rand auf 100.000 Rand angehoben. Zudem entfallen Zinsobergrenzen für Foreign Inward Loans, sofern die Kredite marktüblich sind und der Reserve Bank gemeldet werden.
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