Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht
Erhöhung des Schwellenbetrags der Steuererklärungspflicht in Südafrika
26.07.2019
Anfangs des Monats gab die Steuerbehörde der südafrikanischen Regierung (SARS) bekannt, den Schwellenbetrag der Einkommensteuererklärungspflicht von 350.000 Rand auf 500.000 Rand für das Steuerjahr 2019 / 2020 anzuheben.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
So sind Steuerpflichtige des Landes fortan nicht mehr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sofern ihr jährliches Einkommen diese Grenze unterschreitet und zugleich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen bestehen unter anderem darin, dass die betreffenden Steuerzahler im gesamten Steuerjahr lediglich Einkünfte eines Arbeitgebers erhalten haben dürfen. Hat der Steuerpflichtige also innerhalb eines Steuerjahres seine Arbeitsstelle gewechselt und somit aus zwei unterschiedlichen Quellen Einkünfte bezogen, so entfällt die Ausnahmeregelung.
Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass keine Dienstwagenpauschale, Reisekostenzuschüsse oder Mieteinnahmen erhalten worden sind, da diese als zusätzliche Einkommen betrachtet werden. Selbiges gilt für Einkünfte aus Zinsen oder zusätzlichen Geldeinnahmen aus Nebentätigkeiten.
Eine weitere Voraussetzung besteht sich darin, dass die Arbeitnehmersteuer seitens des Arbeitgebers einbehalten worden sein muss. Es ist wichtig hervorzuheben, dass dies nicht bedeutet, dass Arbeitnehmer, die diese Kriterien erfüllen, keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen, sondern vielmehr, dass diese künftig nicht mehr verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen. Es wird ein fingiertes Ergebnis erstellt, basierend auf Informationen, die die Steuerbehörde von Arbeitgebern und anderen Quellen bezieht, welches den Betrag darstellt, den sie zu erwarten hätten, wäre eine Steuererklärung eingereicht worden. Der betroffene Steuerzahler kann dieses Ergebnis entweder akzeptieren oder den Betrag begründet anpassen und die Begründung anschließend bei der Steuerbehörde einreichen.
Der Hauptgrund für die Erhöhung des Schwellenbetrags zur Befreiung von der Pflicht zur Einkommensteuererklärung liegt darin, den administrativen Aufwand für die südafrikanische Steuerbehörde zu mindern. Gleichzeitig werden die Steuerzahler der niedrigeren Einkommensklassen von dieser entlastenden Regelung.
Zudem stellte die Steuerbehörde ein verbessertes Onlinesystem zur Einreichung der Steuererklärung vor und ermutigt die Steuerzahler dieses zu nutzen, um die immensen Wartezeiten in den SARS-Filialen zu verkürzen.