Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
Erleichterung des Urkundenverkehrs mit der VR China - Abschaffung der Legalisationsanforderung für öffentliche Urkunden zum 7. November 2023
09.05.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Am 8. März 2023 ist die Volksrepublik China („VR China“) dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Das Haager Apostille-Übereinkommen“) beigetreten.
Mit dem Inkrafttreten des Haager Apostille-Übereinkommens für die VR China am 7. November 2023, wird das Beglaubigungsverfahren für öffentliche Urkunden, die u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgestellt wurden und zur Vorlage bei Behörden in der VR China bestimmt sind, erheblich vereinfacht.
Die Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden ist für verschiedene behördliche und gerichtliche Angelegenheiten in der VR China erforderlich, einschließlich der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, die Gründung von Gesellschaften oder Änderungen im Handelsregister der VR China.
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