Aktuelles zum portugiesischen Wirtschaftsrecht
Erneuter Lockdown in Portugal
28.01.2021
Die portugiesische Regierung hat in der vergangenen Woche einen erneuten Lockdown angekündigt, das voraussichtlich bis zur ersten Februarwoche anhalten wird.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478, www.mmmm.pt
Die Präsidentschaftswahl hat, trotz Lockdown, dennoch am 24.01.2021 stattgefunden. Der amtierende Präsident Marcelo Rebelo de Sousa, der deutlich die absolute Mehrheit erreichte, wurde wiedergewählt. In diesem Lockdown werden Kindergärten, Schulen und Universitäten geschlossen, Homeoffice ist so weit es geht Pflicht. Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin offen, Restaurants, Cafés und Bars dürfen jedoch nur für Take Away öffnen. Nur Gerichtsverhandlungen in eiligen Gerichtsverfahren können stattfinden und bestimmte gesetzliche Fristen, inklusive in Steuerangelegenheiten, sind vorläufig eingestellt. Die Bewegungsfreiheit ist weitgehend eingeschränkt. Allgemein, ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Da die Regeln sich ständig ändern, sollten, vor einer Anreise oder Abreise, die jeweils gültigen Regelungen analysiert werden.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Lissabon, Frau Tânia Pinheiro, Advogada, berät Sie gerne: pinheiro@cbbl-lawyers.de, Tel. +351 - 210 203 478