Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
ESG in China: Was sind die Unterschiede zur europäischen CSRD?
Veröffentlicht am 05.08.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Seit über 20 Jahren verschiebt sich der Fokus Chinas langsam, aber beständig, von einer Strategie des Wachstums um jeden Preis zu einem nachhaltigeren ESG-orientierten Ansatz.
Aufgrund steigender Kosten für Umwelt und Gesundheit hat die Zentralregierung Ziele festgelegt, um Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu reduzieren. Auch sollen Sozial- und Governance-Ziele („ESG“) umgesetzt werden.
Diese Ziele zeigen sich u.a. in den Regulierungen der Bereiche ESG und ESG-Berichterstattung.
Aktuell stellen die am 17. Dezember 2024 erlassenen „Grundlegenden Standards für die Offenlegung der Informationen über Unternehmensnachhaltigkeit“ die Grundlage für die ESG-Berichterstattung in China dar.
Diese Standards weisen zwar gewisse Gemeinsamkeiten mit der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf. Doch gibt es auch grundlegende Unterschiede.
Während die EU-CSRD auf verpflichtende, zentral gesteuerte Standards setzt, entwickelt China derzeit ein eigenes System durch eine „China-zentrierte“ Anpassung bestehender internationaler Rahmenwerke.
Wie gestaltet sich der aktuelle ESG-Rechtsrahmen in China und welche Unternehmen sind in China zur ESG-Berichterstattung verpflichtet?
Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen den chinesischen ESG-Standards und der europäischen CSRD?
Und vor allem: was sollten europäische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China nun konkret unternehmen?
Antworten auf diese und andere wichtige Fragen finden Sie in im dreiteiligen ESG-Artikel von Burkardt & Partner, der im HAUFE Verlag veröffentlicht wurde.
Die drei Artikel finden Sie zum Download unter folgenden Links:
Teil 1: ESG in China: Aktueller Rechtsrahmen
Teil 2: ESG in China: Unterschiede der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Vergleich zu Europa
Teil 3: ESG in China: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Sie haben weitere Fragen zu den ESG in China und den Unterschieden zur europäischen CSRD?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Rainer Burkardt in Shanghai berät Sie gerne: burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88

