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CBBL Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel
Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M.
Rechtsanwalt und Advocaat
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel

Aktuelles zum Kartellrecht und EU-Recht

EZB: Das neue TLTRO III-Programm für Banken

23.01.2023

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Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de

Seit der globalen Finanzkrise 2008 haben Zentralbanken weltweit zahlreiche unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen ergriffen, um eine Kreditklemme zu verhindern, die Gesamtnachfrage zu stimulieren und die Inflation anzukurbeln. Im Euroraum umfassten diese Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) u.a. die Bereitstellung von Liquidität, die Verlängerung der Laufzeiten von Zentralbankkrediten, die Ausweitung des Kreises der notenbankfähigen Sicherheiten, Programme zum Ankauf von Vermögenswerten des öffentlichen und privaten Sektors sowie negative Zinssätze. Die TLTROs (Targeted Longer-Term Refinancing Operations / zu Deutsch: GLRGs – gezielte langfristige Refinanzierungsgeschäfte) sind eine dieser geldpolitischen Sondermaßnahmen.

Sie wurden im Juni 2014 vor dem Hintergrund eines langsamen Wirtschaftswachstums, schwacher Inflationsaussichten und einer gedämpften Geldmengen- und Kreditdynamik im Euroraum durch die EZB angekündigt. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern (VLTRO – Very Long Term Refinancing Operations) zielten die TLTROs ausdrücklich auf die Kreditvergabe an die Realwirtschaft ab und sollten die Anreize für die Banken verringern, die Liquidität für den Kauf von Staatsanleihen zu verwenden.

Banken konnten so für bis zu vier Jahre Geld zu sehr attraktiven Zinssätzen bei der EZB aufnehmen. Der Höchstbetrag war dabei an eine bestimmte Kategorie von Bankkrediten („gezielte“ oder „zugelassene“ Kredite) gebunden. Dabei handelt es sich um Bankkredite für private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen im Euroraum, mit Ausnahme von Hypotheken für private Haushalte. Durch diese Verknüpfung sollte sichergestellt werden, dass dieser Impuls die Realwirtschaft erreicht.

Um die günstigen Kreditbedingungen im Euroraum zu erhalten und die Geldpolitik fortzusetzen, kündigte die EZB am 07. März 2019 den Start einer dritten Runde gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) an. Sie folgte auf zwei Runden, die ab September 2014 (TLTRO I) und Juni 2016 (TLTRO II) durchgeführt worden waren.

Seit März 2019 wurde das TLTRO III-Programm mehrfach geändert und aktualisiert. Insbesondere in Bezug auf die Corona-Krise hatte die EZB zusätzliche Verzinsungszeiträume (von Juni 2020 bis Juni 2022) mit noch attraktiveren Zinssätzen eingeführt. Währenddessen wurden die TLTROs mit -50 Basispunkten unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Leitzins) des Eurosystems verzinst.

Die neuesten Änderungen durch den EZB-Beschluss vom 27. Oktober 2022 sind im Novembers 2022 in Kraft getreten. Mit der Erhöhung des Leitzinses vom selben Tag um 75 Basispunkte wurden die Zinssätze des TLTRO III-Programms neu berechnet und somit in gleichem Maße um 0,75 Prozentpunkte erhöht. Entsprechend hat die EZB die vier vorherigen Verzinsungszeiträume von September 2019 bis zum 23. November 2022 unter dem Begriff Hauptverzinsungszeitraum zusammengefasst. TLTROs, die danach abgeschlossen werden, fallen unter den sog. finalen Verzinsungszeitraum, in dem die neuen, an den erhöhten Leitzins angepassten Zinssätze gelten.

Damit die Bankinstitute die Möglichkeit haben, TLTROs noch unter dem günstigeren Zinssatz zurückzuzahlen, wurde bis dahin die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung geschaffen. Bei späteren Rückzahlungen gelten dann die neuen, verschärften Konditionen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., berät Sie gerne: vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de