Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel / Kartellrecht und EU-Recht

Rechtsanwalt und Advokaat
Kapellmann Rechtsanwälte mbB, Brüssel
Telefon: +32 - 2 - 234 11 60
E-Mail: vanderhout@cbbl-lawyers.de
Kontakt
Kapellmann Rechtsanwälte mbB
Ihre deutschsprachigen Anwälte für Kartellrecht und EU-Recht in Brüssel
Die Praxisgruppe Kartellrecht und EU-Recht der Kanzlei Kapellmann Rechtsanwälte mbB umfasst 12 Berufsträger und eine Projektjuristin, davon 5 am Standort Brüssel. Die Praxisgruppe berät Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen zum EU-Recht, insb. zum Kartell- und Beihilferecht, zum EU-Binnenmarktrecht und zum internationalen Handelsrecht. Die Praxis wird als führende Einheit in den anerkannten Bewertungen (u.a. JUVE, Legal500, WWL, Chambers, kanzleimonitor) gelistet.
Wir verfügen über ein tiefes Verständnis der Brüsseler Regeln und Abläufe sowie über etablierte Zugänge zu den EU-Institutionen. Regelmäßig treten wir auch vor den Unionsgerichten in Luxemburg auf (mehr als 80 Prozessvertretungen vor EuGH und EuG seit 2006).
Kapellmann Rechtsanwälte mbB ist mit rund 150 Anwältinnen und Anwälten an über 7 Standorten aufgestellt und berät große und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie den öffentlichen Sektor.
Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir auf Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch.
Gründung: 1974 / Büro Brüssel: 2009
Rechtsanwälte gesamt: 150 / Büro Brüssel: 5, davon deutschsprachig: alle
Standorte: Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Mönchengladbach, München
Mandantenstruktur - Ansprechpartner: Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftsaktivität, insbesondere mittelständische Unternehmen sowie die Rechtsabteilungen von Großunternehmen, darunter DAX- Konzerne, Bund, Länder und Kommunen sowie EU-Institutionen und Agenturen.
Branchen: Im Kartellrecht und im EU-Recht beraten wir branchenübergreifend und verfügen aufgrund der Stellung unserer Sozietät in Deutschland als Marktführer im Bereich Bau- und Immobilienrecht über langjährige Mandatsbeziehungen insbesondere zu Unternehmen der Bau- und Immobilienindustrie, Stahlindustrie, der Chemie, des Pharmasektors, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels.
Beratungsfelder - Büro Brüssel:
Spezialisierte Beratung im EU-Recht, insbesondre im europäischen Wettbewerbsrecht, vor allem im Kartell- und Beihilferecht. Ferner beraten wir zu Fragen der EU-Regulierung und begleiten EU-Gesetzgebungsverfahren (Legal Lobbying). Ferner beraten wir zu Fragen des EU-Binnenmarktrechts und der europäischen Grundfreiheiten sowie zum EU-Förderrecht und zu den EU-Handelsschutzinstrumenten (Antidumping).
Unsere Sozietät ist in Deutschland eine Top-30 Full-Service-Wirtschaftskanzlei, die alle Bereiche des Wirtschaftslebens abdeckt, mit einem traditionellen Schwerpunkt im Bau- und Immobilienrecht.
Besondere Spezialisierungen:
Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch und verfügen über etablierte Zugänge zu den EU-Institutionen, was es uns erlaubt, die Interessen unserer Mandanten bei der EU wirksam zu vertreten. Das Büro Brüssel begleitet internationale Unternehmen in ihrem Austausch mit den europäischen Institutionen und insbesondere im Rahmen von EU-Verfahren im Bereich des Kartellrechts sowie des Beihilferechts. Außerdem führen wir regelmäßig Gerichtsverfahren vor den EU-Gerichten in Luxemburg (mehr als 80 Prozessvertretungen vor EuGH und EuG seit 2006).
Repräsentative Tätigkeiten:
Beratung zu Fragen der europäischen Regulierung der Zahlungsdienste, des Datenschutzes, der Geldwäsche und des Kartellrechts. EU Prozessrecht:. Vertretung von DAX-Konzernen, mittelständischen Unternehmen, der Bundesregierung und EU-Institutionen vor EuGH und EuG. Umfangreiche Compliance-Beratung mittelständischer Unternehmen und Großkonzernen (Kartellrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht u.a.)
Repräsentative Mandanten:
thyssenkrupp AG, Axel Springer SE, GEA Group, SOFORT GmbH, Klarna AB, Bundesrepublik Deutschland und verschiedene Bundesländer.
Was uns auszeichnet:
Kapellmann ist eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, hochspezialisiert im Bau- und Immobilienrecht. Darüber hinaus beraten wir in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Von sechs deutschen Standorten sowie unserem EU-Büro in Brüssel aus betreuen wir große und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie den öffentlichen Sektor.
Seit ihrer Gründung 1974 ist unsere Sozietät organisch auf über 150 Anwältinnen und Anwälte gewachsen. Trotz unserer Größe verstehen wir uns als mittelständische Sozietät, die viel Wert auf die persönliche Betreuung ihrer Mandanten durch feste Ansprechpartner legt.
Das Brüsseler EU-Team von Kapellmann berät spezialisiert in allen Fragen des Kartellrechts und des EU-Rechts. Unser Büro im Herzen der EU verfügt über ein tiefes Verständnis der Brüsseler Regeln und Abläufe.
Unser Netzwerk: Kapellmann ist mit seinem EU-Büro Mitglied im weltweiten CBBL-Netzwerk und bietet dort Beratung im gesamten Bereich des EU-Rechts. Darüber hinaus verfügt unsere Sozietät über gewachsene Partnerschaften mit anderen unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien, die spezialisiert in bestimmten Bereichen tätig sind, insbesondere im Bereich des Bau- und Immobilienrechts sowie des Kartellrechts.
- heute ca. 80 % der nationalen Gesetze direkt oder indirekt auf europarechtliche Vorgaben zurückgehen?
- Unternehmen, die in der EU tätig sind, selbst dafür verantwortlich sind, auf die Einhaltung von EU-Wettbewerbsrecht zu achten, und bei Verstößen empfindliche Geldstrafen (bis zu 10 % des Vorjahresumsatzes) drohen?
- die Leitung von Unternehmen (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH) persönlich dafür haften kann, wenn es im Unternehmen zu Kartellverstößen kommt?
- die Mitarbeit in einem Verband für Unternehmen kartellrechtliche Risiken birgt und z.B. auch eine rein passive Anwesenheit bei wettbewerbswidrigem Verhalten anderer Verbandsmitglieder Bußgelder auslösen kann?
- die Empfänger staatlicher Beihilfen (Subventionen) mit dafür verantwortlich sind, dass solche Beihilfen EU-rechtskonform ausgestaltet werden, und bei Verstößen gegen EU-Beihilfenrecht die zugrunde liegenden Vereinbarungen nichtig sein können?
- nationale Regelungen, welche den Markteintritt in einem anderen EU-Mitgliedsland behindern, mit Hilfe des vorrangigen EU-Rechts angegriffen werden können?