Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Familiengeführte dänische Unternehmen – Verbesserte Regeln für die Unternehmensnachfolge
16.09.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Das dänische Parlament verabschiedete am 8. April 2025 ein Gesetz, das die Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge in dänischen familiengeführten Unternehmen verbessern soll. Die Gesetzesänderung umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Senkung der Erbschafts- und Schenkungsteuer
- Geschwister werden in den Schenkungsteuerkreis aufgenommen
- Rechtsanspruch auf eine schematische Unternehmensbewertung bei der Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungsteuer
- Steuerliche Nachfolge bei der Übertragung von familiengeführten Unternehmen, die als Aktivität die aktive Vermietung von Immobilien haben.
Bei der Übertragung eines dänischen Unternehmens musste bisher eine Abgabe von 15 % des Unternehmenswerts gezahlt werden, wie bei allen anderen Vermögenswerten auch. Diese wird nun auf 10 % gesenkt.
Wenn Geschwister sich gegenseitig beschenken, unterliegen die erhaltenen Beträge beim Beschenkten grundsätzlich der Einkommensteuer. Ab dem 1. Januar 2027 werden Geschwister jedoch zur Schenkungsteuer veranlagt, sodass dann nur noch eine Steuer in Höhe von 15 % anfällt – und sogar nur in Höhe von 10 %, falls ein Unternehmen übertragen wird.
Unternehmer haben künftig Anspruch darauf, ihre dänischen Unternehmen nach einem schematischen Modell bewerten zu lassen, um die Vorhersehbarkeit der Steuerzahlung zu erhöhen. Schließlich können dänische Vermietungsunternehmen, die aktiv durch die Eigentümerfamilie geführt werden, nun mit steuerlicher Nachfolge übertragen werden, was eine Steuerstundung ermöglicht.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37