Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Fehlende Brandschutzgenehmigung wird immer kritischer
05.10.2018
Seit Ende 2017 müssen Betreiber rumänischer Anlagen und Gebäude, die keine Brandschutzgenehmigung haben, auch in der Praxis mit Sanktionen rechnen. Seit 2018 müssen sie auf diesen Mangel nun auch ausdrücklich hinweisen.
Aufgrund der vielen "schwarzen Schafe“ wurden einerseits die Brandschutzregelungen strenger und andererseits Schonfristen, während der grundsätzlich keine Sanktionen erteilt wurden, eingeführt. Inzwischen sind sowohl diese Schon- als auch Ausnahmefristen abgelaufen, und das Inspektorat für Notsituationen („ISU“) ist sehr aktiv geworden, was die Prüfungen anbetrifft.
Nach den aktuellen Regelungen sind „Nutznießer von Investitionen betreffend öffentliche Bauten (rum. beneficiarii investitiilor care vizeaza constructii publice)“ verpflichtet, Informationsschilder an dem Eingang der. Räumlichkeiten zu befestigen, die den folgenden Text in einer bestimmten großen Schreibweise enthalten:
„Diese Räumlichkeiten funktionieren ohne Brandschutzgenehmigung.“
Dies betrifft u.a. gewerblich, kulturell und touristisch genutzte Bauten.
Bei Nichtbeachtung können Bußgelder nach sich ziehen, die gemeinsam mit denjenigen für die Inbetriebnahme ohne Brandschutzgenehmigung empfindlich werden können.
Werden Brandschutzbestimmungen schwer verletzt, kann das ISU zudem den Betrieb einstellen oder die Nutzung des Gebäudes/ der Anlage verbieten.
Zum ausführlichen Artikel gelangen Sie hier:
https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2018/03/20180309_ADZ_AH_Neue_Verpflichtungen_im_Brandschutzbereich.pdf