Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht
Finanzbehörden in Rumänien werden radikal digitalisiert
08.01.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro
In den vergangenen Jahren ist in Rumänien im Verhältnis der Steuerzahler zu ihren Finanzämtern kein Stein auf dem anderen geblieben.
In großen Schritten wurde ein Bereich nach dem anderen digitalisiert, nicht immer zur Freude der Steuerzahler:
So wurde im Jahr 2022 das System SAF-T („Standard Audit File for Tax“) vollständig implementiert.
Anschließend wurden der e-transport und, seit Mitte 2024, die e-factura eingeführt.
Ab Mitte 2025 kommt auf die Steuerzahler ferner das e-TVA-System zu.
Worum es dabei übergreifend geht:
Rumänien weist einen der höchsten Prozentsätze an Schwarzarbeit in der Europäischen Union auf. Da die rumänischen Finanzämter überfordert sind, die Steuersünder zu identifizieren und die geschuldeten Steuern einzutreiben, setzt man seit einigen Jahren intensiv auf Digitalisierung, um die Informationsübermittlung zwischen Steuerbehörden und Steuerzahlern zu standardisieren und besser überwachen zu können.
Der erste Schritt bei der Digitalisierung bestand in der Verpflichtung, elektronische Kassensysteme im Handel einzusetzen, welche alle Umsätze automatisch verbuchen.
Im Jahr 2022 folgte die Umsetzung von SAF-T: Dadurch müssen Unternehmen den rumänischen Finanzbehörden monatlich fast 400 Einzelwerte übermitteln.
Mittels e-transport müssen vollständige Transportangaben – vor der Beförderung von Sendungen bzw. vor jedem eingehenden internationalen Warentransport – an die Finanzbehörden in Rumänien übermittelt werden.
Mit e-factura müssen Unternehmen sämtliche ausgestellten Rechnungen innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Rechnungsdatum auf der Webseite der Finanzämter hochladen und die Kunden müssen sie von dort abrufen.
Mittels e-TVA erheben die Steuerbehörden in Rumänien dann aus allen eingereichten steuerlichen Erklärungen und Berichten die erforderlichen Informationen und senden den Unternehmern darauf beruhende vorausgefüllte Umsatzsteuer-Erklärungen zu.
Diese Maßnahmen erhöhen die Transparenz für die Finanzbehörden.
Die Steuerzahler werden wegen der kurzfristigen Einführung dieser neuen digitalen Systeme, die oft noch nicht bis ins Letzte entwickelt und getestet sind, auch vor einige Probleme gestellt.
Weitere Informationen zu diesen Themen rund um Steuern in Rumänien finden Sie in unseren folgenden Artikeln:
- Pflichten infolge der Digitalisierung des Steuerwesens in Rumänien – was ist zu tun?
- e-TVA – rumänische Finanzverwaltung führt vorausgefüllte USt- Formulare ein
- Aktuelles zum neuen e-Transport Überwachungssystem in Rumänien
- Weitreichende Digitalisierung im Steuerbereich in Rumänien
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53