Aktuelles zum südkoreanischen Wirtschaftsrecht
Flexible Arbeit in Korea nach der Reform des Labor Standards Act: Vier-Stunden-Tag ohne Pause, stundenweiser Urlaub
Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen
Veröffentlicht am 24.07.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Seoul, Herrn Anton Schröder, Associate, schroeder@cbbl-lawyers.de, Tel. +82 - 2 3016 9594, www.draju.com
sowie D&A LLC, Bo Hoon Kim, Partner, und Nak Hyun Choi, Partner
Bisher sah das koreanische Gesetz über die Arbeitsnormen (Labor Standards Act) nicht nur vor, dass Arbeitgeber in Korea bei einer täglichen Arbeitszeit von nur vier Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren mussten, sondern dass die Arbeitnehmer diese Pause auch tatsächlich nehmen mussten.
In der Praxis stieß diese starre Vorgabe immer wieder auf Kritik – viele Beschäftigte wollten nach Schichtende einfach nach Hause, statt noch eine Pause abzusitzen. Auch der bezahlte Jahresurlaub ließ sich bislang nur in ganzen Tagen nehmen, wenngleich einige Unternehmen über interne Richtlinien oder Tarifvereinbarungen bereits flexiblere Lösungen wie halbtätige- oder stundenweise Freistellungen angeboten haben.
Mit einer nunmehr beschlossenen Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf diesen Bedarf an mehr Flexibilität.
Die Reform bringt eine klare Rechtsgrundlage für zwei zentrale Neuerungen:
- Beschäftigte dürfen künftig bei Tagen mit vier Stunden Arbeitszeit auf die Pause verzichten und
- der Jahresurlaub ist künftig auch stundenweise nutzbar.
Damit werden bislang weniger praxisorientierte Vorschriften den heutigen Forderungen nach flexibleren Arbeitszeitmodellen angepasst.
Die wichtigsten Änderungen und Inkrafttreten
Die Reform des Labor Standards Acts umfasst drei zentrale Änderungen, die gestaffelt wie folgt in Kraft treten.
Ab dem 10. Dezember 2026 können Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit genau vier Stunden pro Tag beträgt, auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin auf die 30-minütige tägliche Pause verzichten und direkt nach der Arbeit nach Hause gehen. Diese Regelung ist jedoch streng an die freiwillige Entscheidung des Arbeitnehmers gebunden – Arbeitgeber dürfen einen Verzicht auf die Pause nicht einseitig anordnen. Vielmehr muss der Arbeitnehmer seinen eigenen Wunsch äußern und darf vom Arbeitgeber nicht dazu gedrängt werden. Arbeitgeber müssen dies ordnungsgemäß und nachprüfbar dokumentieren, um Strafen zu vermeiden.
Ab dem 10. Juni 2027 tritt die Möglichkeit in Kraft, bezahlten Jahresurlaub stundenweise in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung stützt sich auf den geänderten Art. 60 Abs. 5 des Labor Standards Act, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, Urlaub in Zeitabschnitten zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt. Die genauen Modalitäten, wie beispielsweise nutzbare Zeitabschnitte oder jährliche Obergrenzen, sind jedoch nicht direkt im Gesetz festgelegt, sondern werden durch einen Präsidialerlass (Enforcement Decree) geregelt. Unternehmen müssen daher die bevorstehenden Anpassungen durch den Präsidialerlass und die Leitlinien des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit (Ministry of Employment and Labor) abwarten, um die Einzelheiten der Umsetzung zu erfahren.
Darüber hinaus führt der geänderte Art. 60 Abs. 9 des Labor Standards Act ein Verbot diskriminierender Maßnahmen ein. Arbeitgebern ist es demnach untersagt, Arbeitnehmer aufgrund der Beantragung oder Inanspruchnahme von Jahresurlaub zu entlassen oder anderweitig zu benachteiligen. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 5.000.000 KRW geahndet. Zudem kann die Weigerung, Urlaub stundenweise zu gewähren, als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Urlaubsgewährung geahndet werden, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000.000 KRW bestraft werden kann.
Was Unternehmen in Südkorea jetzt veranlassen sollten
Um die neuen Vorschriften einzuhalten, sollten sich Unternehmen schrittweise vorbereiten und dabei sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigen.
Bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 muss ein Verfahren zur Regelung des Verzichts auf Pausen bei vierstündigen Arbeitstagen eingeführt werden. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Verzicht auf einem ausdrücklichen Antrag des Mitarbeiters beruht und entsprechend dokumentiert wird. Digitale Lösungen wie HR-Systeme oder Formulare eignen sich hier gut, um die Absicht des Mitarbeiters klar und nachvollziehbar festzuhalten. Wichtig ist, dass Arbeitgeber stets den Eindruck vermeiden, den Verzicht auf Pausen zu erzwingen oder zu fördern.
Für die stundenweise Inanspruchnahme von Jahresurlaub, die ab dem 10. Juni 2027 möglich ist, müssen Unternehmen ihre betrieblichen Richtlinien anpassen. Dazu gehört die Klärung mehrerer Fragen: Wie wird der Resturlaub in Tagen oder Stunden verwaltet? Wie erfolgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung bei stundenweiser Urlaubsinanspruchnahme? Und wie werden Urlaubssalden in Zeiterfassungssystemen dargestellt? Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Rules of Employment und der internen Vorgaben erforderlich, um die Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Da die genauen Modalitäten erst durch den Präsidialerlass festgelegt werden, ist zu empfehlen, Anpassungen der Rules of Employment und anderer interner Richtlinien erst nach der Veröffentlichung der endgültigen Vorschriften vorzunehmen.
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