Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Förderung von thailändisch-ausländischen Joint Ventures im Automobilzulieferbereich
Veröffentlicht am 27.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
zum Autor
Thailands Board of Investment (BOI) hat eine neue Maßnahme zur Investitionsförderung eingeführt, die darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen thailändischen und ausländischen Automobilzulieferern zu stärken. Die Initiative, die am 31. März 2026 im Regierungsanzeiger unter der Bekanntmachung Nr. 5/2569 veröffentlicht wurde, signalisiert eine klare politische Ausrichtung: die Beteiligung der lokalen Industrie zu vertiefen und gleichzeitig ausländisches Fachwissen in Thailands Automobilzulieferkette zu holen.
1. Wichtigster Anreiz für Joint Ventures: Zusätzliche Befreiung von der Körperschaftsteuer
Im Mittelpunkt der Maßnahme steht eine zusätzliche Befreiung von der Körperschaftsteuer („CIT“) für drei Jahre. Dieser Anreiz gilt sowohl für neu gegründete Joint Ventures als auch für bestehende, vom BOI geförderte Unternehmen in den Geschäftskategorien 3.4 (Motoren, Ausrüstung oder Teile) und 3.5 (Fahrzeugteile). Die Gesamtdauer der CIT-Befreiung, ob neu gewährt oder verlängert, darf jedoch acht Jahre nicht überschreiten. Diese Obergrenze gewährleistet die Übereinstimmung mit dem übergeordneten Anreizrahmen des BOI und bietet gleichzeitig eine sinnvolle Verlängerung für förderfähige Projekte.
2. Anforderungen für neue Joint Ventures
Für neue Investitionsprojekte legt das BOI klare strukturelle Anforderungen fest. Das Joint Venture muss nach dem 15. Januar 2026 gegründet werden, und eine thailändische juristische Person muss während des gesamten Befreiungszeitraums mindestens 20 % des Stammkapitals halten. Wichtig ist, dass der thailändische JV-Partner kein passiver Teilnehmer sein darf. Er muss über mindestens drei Jahre Betriebserfahrung in der Automobil- oder Autoteileindustrie verfügen und mehrheitlich (zu mindestens 60 %) im Besitz thailändischer Privatpersonen sein. Dies spiegelt die Absicht des BOI wider, echte lokale Kompetenz zu fördern.
3. Förderfähigkeit bestehender BOI-geförderter Projekte
Auch bestehende, vom BOI geförderte Projekte können von den o.a. Investitionsfördermaßnahmen profitieren, sofern sie einer Umstrukturierung unterzogen werden. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Unternehmen in vollständigem ausländischem Besitz, die bereit sind, einen qualifizierten thailändischen Partner einzubringen. Um sich zu qualifizieren, muss das Unternehmen nach Erlass der Bekanntmachung seine Beteiligungsstruktur ändern, um ein Joint Venture zu gründen. Der thailändische Partner muss die gleichen Erfahrungsanforderungen erfüllen und vom Zeitpunkt der Umstrukturierung bis zum Ende des verbleibenden Körperschaftsteuerbefreiungszeitraums mindestens 20 % des Stammkapitals halten. Eine wesentliche Einschränkung besteht darin, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über eine nicht abgelaufene Steuerbefreiungsfrist verfügen muss, wodurch Projekte, die ihre BOI-Privilegien bereits ausgeschöpft haben, faktisch ausgeschlossen sind.
4. Investitionsschwellen und Antragsfrist für die Fördermaßnahmen
Was die Investitionsschwellen betrifft, gilt die Maßnahme nur für Projekte mit einer Mindestinvestition von 100 Millionen THB, ohne Grundstückskosten und Betriebskapital. Damit ist die Förderung eindeutig auf mittel- bis groß angelegte Industrieinvestitionen ausgerichtet. Auch der Antragszeitraum ist klar definiert: Anträge müssen zwischen dem ersten Arbeitstag des Jahres 2026 und dem letzten Arbeitstag des Jahres 2027 eingereicht werden, was Investoren einen relativ engen, aber überschaubaren Zeitrahmen für die Strukturierung und Umsetzung ihrer Vorhaben bietet.
5. Politische Begründung und strategische Implikationen
Aus politischer Sicht untermauert diese Maßnahme Thailands langjähriges Bestreben, ein regionaler Knotenpunkt für die Automobilfertigung zu bleiben. Durch die Förderung von Joint Ventures erleichtert das BOI nicht nur Kapitalzuflüsse, sondern fördert auch den Technologietransfer, betriebliches Know-how und eine tiefere Integration thailändischer Zulieferer in globale Wertschöpfungsketten.
Für ausländische Investoren bietet der Anreiz einen überzeugenden Grund, Partnerschaften vor Ort zu etablieren. Für thailändische Unternehmen stellt er eine Chance dar, zu expandieren, Zugang zu neuen Technologien zu erhalten und aktiver an höherwertigen Segmenten der Branche teilzunehmen. In der Praxis wird der Erfolg dieser Maßnahme voraussichtlich davon abhängen, wie effektiv diese Partnerschaften in kommerzieller, rechtlicher und operativer Hinsicht strukturiert sind.
6. Fazit für thailändisch-ausländische Joint Ventures im Bereich Automobilfertigung in Thailand
Insgesamt stellt die neue BOI-Initiative einen ausgewogenen Ansatz dar: Sie schafft Anreize für Zusammenarbeit, ohne Abstriche bei der Substanz zu machen, und bringt ausländische Investitionen mit den Zielen der heimischen Industrieentwicklung in Einklang.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
Sie haben weitere Fragen zur Förderung von thailändisch-ausländischen Joint Ventures im Automobilzulieferbereich?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498
