Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Förderung von Unternehmen in Thailand durch die BOI

Veröffentlicht am 05.06.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
 
sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Die staatliche thailändische Investitionsbehörde („BOI“) hat im Februar dieses Jahres die Bekanntmachung Nr. Sor. 2/2568 herausgegeben.

Durch diese wurden Änderungen angekündigt an der Liste der für Investitionsförderungen in Frage kommenden Geschäftstätigkeiten (gemäß der Bekanntmachung Nr. 9/2565).

Ziel ist es, Thailands Position als Zentrum der Bioökonomie zu stärken und Investitionen zu fördern, die den Wert heimischer landwirtschaftlicher Rohstoffe steigern.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

1. Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten, die für Investitionsförderungen (gemäß Abschnitt 1) in Frage kommen, gemäß dem Anhang zur BOI-Bekanntmachung Nr. 9/2565 vom 8. Dezember 2022:

  • Produktion von nachhaltigem Flugkraftstoff (Nr. 1.2.10.4), unter der Bedingung, dass der nachhaltige Flugkraftstoff („SAF“) aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Nebenprodukten, landwirtschaftlichen Rückständen oder aus Abfällen oder Materialien hergestellt wird, die aus solchen landwirtschaftlichen Nebenprodukten, Rückständen oder Abfällen gewonnen werden.
  • Kombinierte nachhaltige Flugkraftstoffproduktion (Nr. 1.2.10.5), unter der Bedingung, dass die kombinierte nachhaltige Flugkraftstoffproduktion ein Co-Verfahren bei der Herstellung von nachhaltigem Flugkraftstoff beinhaltet.

2. Streichung und Hinzufügung einer Zone zur Förderung von Bioraffinerien oder eines Industriegebiets (Nr. 7.2.3.6) gemäß folgenden kumulativen Bedingungen:

  • Das Projekt muss zu mindestens 51 Prozent (Stammkapital) thailändische Anteilseigner haben.
  • Das Projekt muss außerhalb der Provinzen Bangkok und Samut Prakan angesiedelt sein.
  • Das Projekt muss eine Fläche von mindestens 200 Rai (3.200 m²) einnehmen. Die Fläche für den industriellen Betrieb darf nicht geringer als 60 % und nicht mehr als 75 % der Gesamtfläche des Projekts betragen.

Sie haben weitere Fragen zur Förderung von Unternehmen in Thailand durch das Board of Investment (BOI)?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498