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CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Fusionskontrolle – Diskussion der neuen Guidelines der Japan Fair Trade Commission zur Vorlage von Dokumenten

06.01.2023

Die japanische Wettbewerbsaufsicht Japan Fair Trade Commission (JFTC) hat im Juni 2022 gesonderte Guidelines zur Offenlegung interner Dokumente mit dem Titel „The Fair Trade Commission's Practices Regarding the Submission of Internal Documents in Business Combination Reviews“ („Guidelines“) erstellt.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@mueller-law.jp, Tel. +81 - 3 - 680 551 61www.mueller-law.jp


Die Guidelines werden in der Legal Community in Japan kontrovers diskutiert.

Es gibt noch keine konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Guidelines. Die Anforderung interner Dokumente gehörte bisher nicht zur allgemeinen Standardpraxis der JFTC bei der Prüfung von Fusionen. Sie beschränkten sich in der Vergangenheit vor allem auf einen detaillierten Prüfungsprozess von Fusionen in der Phase II und nur selten auf komplexe Fälle der Phase I. Aktuelles Beispiel dafür war der Zusammenschluss LINE und Yahoo im Jahr 2019, wo auch Protokolle von Vorstandssitzungen und E-Mails von Mitarbeitern und Officers vorzulegen waren.

Aus anwaltlicher Sicht wird man verstärkt auf eine sehr sorgfältige Dokumentation schon im Vorfeld jeglicher Aufnahme von Gesprächen drängen müssen. Klare Guidlines sind im Grundsatz erfreulich, da es in der anwaltlichen Beratung häufig schwierig war, die Mandanten zu einer ernsthaften Dokumentation und geordneten Vorhaltung von Dokumenten anzuhalten. Unterlagen können in den meisten Fällen für den Zeitraum ab 2 Jahre vor Einreichung des Prüfantrages angefordert werden.

Anders als in vielen anderen Ländern gibt es aber in Japan kein eindeutiges Konzept für das Anwaltsgeheimnis, weshalb theoretisch auch Entwurfsversionen mit anwaltlichen Kommentaren abverlangt werden können. Es wird deshalb vermehrt darauf zu achten sein, insbesondere auch bei strategischen Empfehlungen mit Kartellrechtsbezug, eine anwaltliche Kommentierung sorgfältig zu prüfen und idealerweise auf Verweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zu reduzieren.

Es ist aber auf Basis der Guidelines auch möglich, mit der Aufsichtsbehörde den Scope einzugrenzen. Da die erkennbare Intention der neuen Guidelines ist, mit den fusionsrechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und den USA gleichzuziehen, kann hier eine gute Strategie sein, auf die Vertraulichkeit anwaltlicher Beratung in diesen anderen Jurisdiktionen als mögliche Orientierung hinzuweisen.

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