Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht
Geldbußen in der Ukraine für falsche Angaben zum wirtschaftlich berechtigten Eigentümer
01.12.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Seit dem 1. September 2024 werden falsche Angaben zu den wirtschaftlich begünstigten juristischen Personen mit Geldstrafen zwischen 17.000,- und 340.000,- UAH (ca. 370,- bis 7.555,- Euro) geahndet.
Das Gesetz der Ukraine „über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Finanzierung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ (nachfolgend: „Gesetz“) verpflichtet juristische Personen, Informationen bereitzuhalten über ihren letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder das Fehlen eines solchen und die Eigentumsverhältnisse sowie Informationen über ihren letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder das Fehlen eines solchen und die Eigentumsverhältnisse zur Eintragung in das Einheitliche staatliche Register juristischer Personen, Einzelunternehmer und öffentlicher Organisationen gemäß dem Gesetz der Ukraine „über die staatliche Registrierung juristischer Personen, Einzelunternehmer und öffentlicher Organisationen“.
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Das Gesetz verpflichtet die juristischen Personen auch, die Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und die Eigentümerstruktur der juristischen Person auf dem neuesten Stand zu halten.
Falls eine öffentliche Behörde, Strafverfolgungsbehörde, primäre Finanzaufsichtsbehörde oder eine andere Person (wenn sich die Informationen auf diese Person beziehen) Unstimmigkeiten zwischen den Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und der Eigentümerstruktur einer juristischen Person geltend macht, muss die betroffene Behörde, Instanz oder Person diese Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Arbeitstagen an die staatliche Registrierungsbehörde melden. Dabei geht es um Unvollständigkeiten wie z.B. Ungenauigkeiten oder Fehler in den Informationen betreffend den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder betreffend die Eigentümerstruktur einer solchen Person, die im Einheitlichen Staatlichen Register enthalten sind.
Die Haftbarmachung für solche Verstöße erfolgt durch das Justizministerium der Ukraine gemäß dem Verfahren der Haftbarmachung und dem Verfahren der Festlegung der Höhe von Geldbußen für Verstöße im Bereich der staatlichen Registrierung juristischer Personen.
Gegen eine juristische Person kann eine Geldstrafe in Höhe von 17.000,- bis 340.000,- UAH (ca. 370,- bis 7.555,- Euro) für folgende Verstöße verhängt werden:
- Vorsätzlich falsche Angaben über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder Fehlen solcher Angaben in den zur staatlichen Registrierung der Gründung einer juristischen Person oder des Wechsels von Anteilseignern einer juristischen Person vorgelegten Dokumenten durch Personen, die zur Vornahme von Handlungen im Zusammenhang mit der staatlichen Registrierung berechtigt sind.
- Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage bei der staatlichen Registrierungsbehörde von Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder dessen Fehlen durch Personen, die befugt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln.
Eine Geldbuße in dieser Höhe wird verhängt, wenn juristische Personen, die Gründer (Gesellschafter) von juristischen Personen sind, und natürliche Personen, die Gründer (Gesellschafter) von juristischen Personen sind oder einen bestimmenden Einfluss auf deren Tätigkeit ausüben, auf Ersuchen einer (anderen) juristischen Person nicht die Informationen über die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder über die Eigentümerstruktur vorlegen, die für die Eintragung bzw. Aktualisierung beim Einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und öffentlichen Organisationen erforderlich sind.
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