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CBBL Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, Kanzlei Suman Khaitan & Co., Delhi
Dr. Jörg Schendel
Rechtsanwalt
Suman Khaitan & Co.
Delhi

Aktuelles zum indischen Wirtschaftsrecht

Gerichtsentscheidung in Indien erleichtert Umsatzsteuererstattung bei Exporten

04.09.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00, www.sumankhaitanco.in


In einem am 16. Februar 2024 entschiedenen Fall verkaufte ein indisches Unternehmen Analysen zu Aktien- und Futuremärkten an ausländische Firmen, wobei die Zahlungen in US-Dollar über PayPal erfolgten.

PayPal überwies die Beträge in indischen Rupien auf das Bankkonto des Unternehmens. Vorab wurde Umsatzsteuer abgeführt, allerdings beantragte das Unternehmen deren Erstattung, da Exportdienstleistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Eine Bedingung dafür ist, dass die Zahlung in "konvertierbarer ausländischer Währung" erfolgt. Die Finanzbehörden erkannten dies nicht an und verweigerten die Erstattung.

Das Unternehmen klagte erfolgreich vor dem indischen Madras High Court: Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters, die im Einklang mit den indischen Vorschriften für Auslandszahlungen erfolgt, disqualifiziert die Dienstleistungen nicht als Exporte. Wenn PayPal die Zahlungen in US-Dollar im Auftrag des Unternehmens erhält, ist dies gleichwertig mit einem direkten Zahlungseingang beim Unternehmen.

Der Fall verdeutlicht, dass die indischen Finanzämter erleichternde Steuervorschriften tendenziell restriktiv auslegen. Die Gerichte jedoch setzen zu enge Auslegungen durchaus auch außer Kraft. Diese Entscheidung bringt indischen Unternehmen, die Zahlungsdienstleister für internationale Transaktionen nutzen, eine willkommene Erleichterung.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, berät Sie gerne: schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00