Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Indien

Dr. Jörg Schendel

Rechtsanwalt
Suman Khaitan & Co., Delhi

Telefon: +91 11 49 50 15 00
E-Mail: schendel@cbbl-lawyers.de
 Kontakt


Suman Khaitan & Co.
Ihre deutschsprachigen Anwälte in Indien


Die Kanzlei Suman Khaitan & Co. betreut schon seit 2004 indische und internationale Unternehmen in ganz Indien. Die full-service Wirtschaftskanzlei deckt auf höchstem Niveau Beratung, Regulierung, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit ab. Ein weites Netzwerk von Dienstleistern und Wirtschaftsunternehmen erleichtert deutschsprachigen Unternehmen den Markteintritt in Indien, und das German Desk garantiert deutschsprachigen mittelständischen Unternehmen Rechtsberatung in vertrauter Form. Wir schlagen für Sie die Brücke zwischen Mitteleuropa und Indien!
 

Gründung: 2004

Rechtsanwälte in Indien gesamt: 12, davon deutschsprachig: 1

Standort: Delhi, Indien

Mandantenstruktur: Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, vornehmlich mittelständisch orientiert

Was uns unterscheidet: Unser German Desk hat einen deutschen Rechtsanwalt vor Ort, eine absolute Rarität in Indien. Unsere Mandanten können sich darauf verlassen, dass ihre Rechtsberater nicht nur höchste Qualität liefern, sondern in jeder Hinsicht ihre Sprache sprechen und gleichzeitig praktische Aspekte und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Wir sind mehrmals im Jahr in Mitteleuropa, und bei Bedarf lassen sich Besprechungstermine auch in Ihrer Zentrale arrangieren.
 

Beratungsfelder in Indien:
Gesellschaftsrecht (u.a. Gesellschaftsgründungen, Joint Venture, Unternehmenskauf, Due Diligence, Restrukturierungen), Corporate Compliance, Zulassungsverfahren, Handelsrecht (Vertriebsverträge, Lieferverträge, Lizenzverträge), Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Besondere Spezialisierungen:
Als full-service Wirtschaftskanzlei können wir Sie in ganz Indien in vollem Umfang betreuen, vom Markteinstieg und der Gründung von Repräsentanzen oder Tochterunternehmen bis zur Expansion und Begleitung des laufenden Betriebs. Wir helfen Ihnen im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern, greifen Ihnen bei praktischen Fragen und anderen Dienstleistungen (Buchhaltung, Abschlussprüfung, etc.) unter die Arme und vertreten Sie auch in behördlichen Verfahren, vor Gericht und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren.

Unser Netzwerk:
Die Kanzlei verfügt über ein ausgedehntes Netzwerk von indischen Anwaltskollegen im ganzen Lande, die projektbezogen zu Spezialfragen oder für Dienstleistungen vor Ort herangezogen werden können, sowie von kompetenten und verlässlichen Buchhaltern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Enge Beziehungen zu indischen Handelskammern und Unternehmerverbänden erleichtern deutschsprachigen Unternehmen den Markteintritt.

Wir sind Mitglied der „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien ADWA“ (www.adwa-law.com) und dadurch in den wichtigsten asiatischen Standorten (Shanghai – Tokio – Seoul – Singapur – Bangkok – Hongkong – Ho-Chi-Minh-Stadt) vertreten. ADWA verfügt über Korrespondenzkanzleien in praktisch allen anderen asiatischen Ländern.

  • Indien kleiner ist als die Europäische Union, aber mehr als doppelt so viele Einwohner hat und fast viermal so dicht besiedelt ist?
  • das indische Wirtschaftswachstum in den letzten fünf Jahren (2014-18) jeweils über 7 Prozent lag?
  • das Rechtssystem auf den Grundsätzen des britischen common law (Präzendenzfallrecht) beruht?
  • Verträge nach indischem Recht daher weit umfangreicher und detaillierter auszugestalten sind als Verträge nach deutschem Recht?
  • es für das Familien- und Erbrecht je nach Religionszugehörigkeit unterschiedliche Gesetzbücher gibt?
  • zur Anbahnung von Geschäften Repräsentanzen, Zweigniederlassungen oder Projektbüros ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegründet werden können, die sich in ihren Zulassungsvoraussetzungen, Tätigkeitsbereichen und Steuerbelastung deutlich unterscheiden?
  • in vielen Branchen ausländische Unternehmen genehmigungsfrei eine 100%ige indische Tochter gründen können?
  • eine indische Private Limited („GmbH“) zwar mindestens einen in Indien ansässigen Direktor haben muss, der jedoch nicht zwingend indischer Staatsbürger sein muss?
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