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CBBL Rechtsanwalt, Managing Director Christian A. Brendel, Kanzlei Brendel & Associates, Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi
Christian A. Brendel
Rechtsanwalt, Managing Director
Brendel & Associates
Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi

Aktuelles zum vietnamesischen Wirtschaftsrecht

Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Vietnam ab dem 1. Januar 2024

29.04.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791, www.brendel-associates.com


Ab dem 1. Januar 2024 ist die Resolution 107/2023/QH15 (Resolution 107) in Vietnam gültig, die die Einführung einer globalen Mindeststeuer in Vietnam vorsieht. Am 29. November 2023 hat die vietnamesische Nationalversammlung diese Resolution verabschiedet, um die Vereinbarung von 140 Ländern zur Umsetzung einer globalen Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung (OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) umzusetzen.

Diese Reform zielt darauf ab, Steuervermeidung zu bekämpfen, die Kohärenz internationaler Steuervorschriften zu verbessern, ein transparentes Steuerumfeld sicherzustellen und steuerliche Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft anzugehen.

Die Resolution 107 sieht die Einführung eines Mindeststeuersatzes von 15% (Körperschaftsteuer) vor, der jedoch nur für multinationale Unternehmen gilt, die in zwei der letzten vier Jahre einen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro erzielt haben. Schätzungen der vietnamesischen Steuerbehörden zufolge erfüllen etwa 112 in Vietnam tätige Unternehmen diese Kriterien, was zu Steuermehreinnahmen von rund 600 Millionen USD führen könnte.

Obwohl der Körperschaftsteuersatz in Vietnam standardmäßig bei 20% liegt, werden die häufig gewährten Steuererleichterungen und -befreiungen, insbesondere im Rahmen der Gründung von Produktionsgesellschaften in Industriezonen, dazu führen, dass sich dieser neue Mindeststeuersatz tatsächlich bemerkbar macht.
Beispielsweise soll Samsung, als größter ausländischer Investor in Vietnam, im Jahr 2019 Steuersätze zwischen 5,1% und 6,2% genossen haben, was einen erheblichen Einfluss auf die vietnamesische Handelsbilanz hat.

Steuerbefreiungen und -reduzierungen sind bzw. waren ein wesentlicher Anreiz für ausländische Investoren in Vietnam. Angesichts der bevorstehenden Einschränkung dieser Anreize wird in Vietnam über weitere Regularien diskutiert, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen die Attraktivität des Landes als Investitionsstandort für ausländische Investoren nicht beeinträchtigen. Es wurde bereits ein Regelungsentwurf vorgelegt, der unter anderem Ausschüttungen im Rahmen von Investitionsförderungsmaßnahmen vorsieht. Es bleibt abzuwarten, welche anderen Anreize der vietnamesische Gesetzgeber einführen wird, um die Attraktivität Vietnams als Investitionsstandort aufrechtzuerhalten, da ausländische Investitionen für etwa 70% des Exportvolumens Vietnams verantwortlich sind.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herr Rechtsanwalt Christian A. Brendel, berät Sie gerne: brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791