Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht
Großinvestoren in der Ukraine: Anforderungen an Antragsteller
02.11.2021
Im August 2021 verabschiedete die ukrainische Regierung, das Ministerkabinett der Ukraine, alle notwendigen Rechtsakte für die praktische Umsetzung des Gesetzes über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang (im Weiteren nur „Gesetz“).
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Es wurden unter anderem die Anforderungen an den Antragsteller gebilligt, und zwar mit dem Schwerpunkt darauf, ob er über eine ausreichende Finanzkraft verfügt, um ein Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang umzusetzen.
Mit diesen Anforderungen werden die Kriterien (es geht um minimale Kennzahlen unter Berücksichtigung der Höhe der Investitionen in die Investitionsobjekte während der Frist der Projektumsetzung) für die Finanzkraft des Antragstellers zur Umsetzung des Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang festgelegt. Als solche Kriterien gelten vor allem das angemessene Eigenkapital, der angemessene Net Cash Flow (Nettogeldmittel) und die verfügbaren Finanzierungsquellen für die Deckung der Investitionen von beträchtlichem Umfang.
Finden Sie hier den ausführlichen Fachbeitrag unseres CBBL-Partners DLF Rechtsanwälte: "Großinvestoren in der Ukraine: Anforderungen an Antragsteller"
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