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CBBL Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany) Stefan Schmierer, Kanzlei Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District
Stefan Schmierer
Solicitor (Hong Kong) & Attorney at Law (Germany), Ravenscroft & Schmierer, Hong Kong Western District

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong

Änderungen des Steuersystems für Fremdeinkünfte in Hong Kong

14.01.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk


Dank vergleichsweise niedriger Steuersätze ist Hong Kong seit langem ein interessanter Standort für die Gründung von Unternehmen. Insbesondere die Anwendung des Territorialprinzips, das zur Offshore-Besteuerung führen kann, führte teilweise zur Steuerbefreiung von Gewinnen, wodurch Gewinne, die von einer in Hong Kong ansässigen Einheit außerhalb Hong Kongs erzielt wurden, in Hong Kong nicht besteuert wurden.

Wie bereits in unserem früheren Artikel erwähnt, wurde Hong Kong jedoch letztes Jahr auf die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke der Europäischen Union (EU) gesetzt. Dies war hauptsächlich auf das Offshore-Besteuerungsregime zurückzuführen. Angesichts der Bedenken der EU in Bezug auf eine mögliche doppelte Nichtbesteuerung von Gewinnen, veröffentlichte die Regierung von Hong Kong in 2022 ein Konsultationspapier für einen Vorschlag zur Verfeinerung des FSIE-Regimes für passive Einkünfte. Dieses wurde inzwischen von der Gesetzgebung angenommen und ergänzt seit dem 1. Januar 2023 das lokale Steuergesetz (Inland Revenue Ordinance). Allerdings beschränkten sich diese Änderungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, um den internationalen Vorgaben zu entsprechen, so dass dies nicht dazu führte, dass Hong Kong von der genannten Liste gestrichen wurde. Zum 1. Januar 2024 trat nun von daher eine weitere Änderung des lokalen Steuerrechts in Kraft, nach welcher Veräußerungsgewinne, welche außerhalb von Hong Kong erwirtschaftet wurden, nun grundsätzlich in Hong Kong zu versteuern sind. Dies stellt eine weitere Einschränkung des Territorialsystems des Hong Konger Steuerrechts dar. Weiterhin findet in 2024 eine öffentliche Anhörung statt zum Thema „globale Mindestbesteuerung von internationalen Unternehmen“, um hier den internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es wird erwartet, dass eine entsprechende Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Betroffene Einkünfte und betroffene Steuerzahler in Hong Kong

Gemäß dem in Kraft getretenen FSIE-Regime werden bestimmte Arten von passiven Offshore-Einkünften, nämlich Zinsen, IP-Einkünfte, Dividenden und Kapitalgewinne, erfasst. Diese vier Arten von passiven Offshore-Einkünften gelten als in Hong Kong erzielt und unterliegen somit der Gewinnsteuer, wenn:

  1. "das Einkommen in Hong Kong von einer multinationalen Unternehmensgruppe (MNE) unabhängig von ihrem Umsatz - oder ihrer Vermögensgröße erhalten wird"; und
  2. "der betroffene Steuerpflichtige die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz (für Nicht-IP-Einkommen) nicht erfüllt oder den Nexus-Ansatz (für IP-Einkommen) nicht einhält".

Die Besteuerung anderer Einkommensarten, die als aktive Einkommen gelten, wie Handelsgewinne oder Dienstleistungseinkommen, bleibt unverändert und der Steuerzahler kann weiterhin eine Steuerbefreiung für aus Offshore-Aktivitäten erzielte Gewinne beantragen.

Wirtschaftliche Substanzanforderung: Ausländische, nicht-IP-bezogene Einkünfte in Hong Kong

Ausländische Zinseinkünfte, Dividenden und Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger in Hong Kong erhält, bleiben von der Gewinnsteuer befreit, sofern der Steuerpflichtige in Bezug auf die relevanten passiven Einkünfte ("relevante Aktivitäten") erhebliche wirtschaftliche Aktivitäten in Hong Kong ausübt.

  1. Für eine nicht reine Beteiligungsgesellschaft umfassen solche Aktivitäten das Treffen notwendiger strategischer Entscheidungen, das Management und die Übernahme von wesentlichen Risiken in Hong Kong.
  2. Für eine reine Beteiligungsgesellschaft kann der Umfang der relevanten Aktivitäten auf die Verwaltung und das Management ihrer Beteiligung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Hong Kong reduziert werden.
  3. Outsourcing der wirtschaftlichen Aktivitäten wird erlaubt sein, sofern der Steuerpflichtige in der Lage ist, eine angemessene Überwachung der ausgelagerten Aktivitäten, die in Hong Kong durchgeführt werden, nachzuweisen.

Partizipationsbefreiung: Offshore-Dividenden und Veräußerungsgewinne in Hong Kong

Unabhängig davon, ob die oben genannten Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz erfüllt werden, wird eine Partizipationsbefreiung für Offshore-Dividenden und Kapitalgewinne gelten, wobei das entsprechende Einkommen weiterhin steuerfrei bleibt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  1. die Investorengesellschaft ist eine in Hong Kong ansässige Person oder eine nicht in Hong Kong ansässige Person, die eine Betriebsstätte in Hong Kong hat;
  2. die Investorengesellschaft hält mindestens 5% der Aktien oder Anteile an der Zielgesellschaft; und
  3. nicht mehr als 50% des Einkommens, das von der Zielgesellschaft erzielt wird, ist passives Einkommen.

Die Anwendung der Partizipationsbefreiung wird jedoch durch mehrere Missbrauchsregelungen eingeschränkt.

Nexus-Ansatz: Offshore IP-Einkommen in Hong Kong

Im Hinblick auf Offshore-IP-Einkommen wird der Nexus-Ansatz, der von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) übernommen wurde, angewendet, um den Umfang dieses Einkommens zu bestimmen, das von den Befreiungsregeln gemäß dem vorgeschlagenen FSIE-Regime ausgeschlossen werden. Der Nexus-Ansatz zielt darauf ab, einen direkten Zusammenhang zwischen den Einkommensvorteilen und den Ausgaben herzustellen, die zu diesem Einkommen beitragen

Compliance-Anforderungen in Hong Kong

Ein betroffener Steuerpflichtiger, der unter das vorgeschlagene verfeinerte FSIE-Regime fällt und passives Einkommen aus dem Ausland erhält, das als Hong Kong-Quelle gilt, muss das Einkommen in seiner Gewinnsteuererklärung für das Steuerjahr, in dem er das Einkommen erhält, melden und bestimmte Informationen in Bezug auf das Einkommen bereitstellen.

FSIE-Regime betrifft hauptsächlich Briefkastenfirmen in Hong Kong

Die Verfeinerungen des FSIE-Regimes betreffen hauptsächlich Briefkastenfirmen ohne Substanz in Hong Kong. Die Unternehmen sollten auf die Auswirkungen des neuen FSIE-Regimes achten und notwendige Änderungen an ihrer Geschäftsstruktur vornehmen, um ihre Steuereffizienz zu erhalten.

Die Regierung von Hong Kong hat versprochen, das territoriale Quellenprinzip der Besteuerung in Hong Kong aufrechtzuerhalten und das einfache und niedrige Steuersystem zu schützen. Ungeachtet der vorgeschlagenen Einführung des Nexus-Ansatzes könnte das Steuersystem und das internationale Finanzzentrum kaum bedroht werden, da der Nexus-Ansatz ein internationaler Standard ist, der in vergleichbaren Ländern weit verbreitet ist.

Dies ist eine Zusammenfassung eines detaillierteren Artikels, den Sie hier finden können

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899