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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Hypotheken und Pfandrechte an in Spanien eingetragenen Luftfahrzeugen

04.12.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Dr. Sven Wassmer, wassmer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Angesichts der Vielzahl registrierter Luftfahrzeuge in Spanien stellt sich die Frage nach der Absicherung von Forderungen durch Pfandrechte oder andere Realsicherheiten. Die komplexe internationale Luftfahrtindustrie beeinflusst die Sicherung von Luftfahrzeugen, die oft im Ausland operieren. Das Übereinkommen von Kapstadt über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und das dazugehörige Luftfahrzeugprotokoll bieten internationale Rahmenbedingungen für die Eintragung von Pfandrechten.

Nach dem Beitritt Spaniens zum Übereinkommen von Kapstadt existieren zwei Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen: das nationale spanische Register über Rechte an beweglichen Sachen und das internationale Register in Irland. Beide Register haben ihre praktische Relevanz und die nationalen Vorschriften über bewegliche Sachen sind weiterhin von Bedeutung, da nicht alle Luftfahrzeuge im internationalen Register eingetragen werden können, insbesondere nicht kleinere Flugzeuge und Helikopter.

Die Eintragung in das nationale Register bietet Rechtssicherheit und ist bei Verkäufen oder weiteren Belastungen des Luftfahrzeugs von Vorteil. Dies liegt daran, dass Spanien im Rahmen seines Beitritts zum Protokoll die IDERA-Erklärung abgegeben hat, welche Gläubigern im Falle der Nichterfüllung wichtige Instrumente bietet.

Für die Eintragung eines Pfandrechts nach spanischem Recht ist eine öffentliche Urkunde erforderlich, die rechtlich mit einer konkreten Forderung verknüpft ist. Die Eintragung im Register ist konstitutiv. Die Eintragung eines internationalen Sicherungsrechts erfolgt im Online-Register des Übereinkommens von Kapstadt und ist schneller und einfacher als die Eintragung im nationalen spanischen Register.

Für nähere Informationen siehe Finanzierung von Flugzeugen in Spanien und Kreditsicherheiten - Monereo Meyer Abogados (mmmm.es)

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und La Orotava (Kanaren) stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86