Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Immobilienkreditgesetz mit neuen Verhaltensregeln für Darlehensgeber und Vermittler von Krediten in Spanien
01.07.2019
Das am 17. Juni 2019 in Spanien in Kraft getretene Immobilienkreditgesetz, das einen verbesserten Schutz von Kreditnehmern bezweckt, enthält neue Verhaltensregeln für Darlehensgeber und Kreditvermittler.
Gesetzlich vorgeschrieben ist künftig, dass ein an einem Hypothekenkredit Interessierter nur noch Kaufinformationen für Produkte erhält, die das konkrete Profil berücksichtigen. Verboten ist künftig der Verkauf von anderen Produkten, zusammen mit dem Kreditprodukt, sog. cross-selling-Verbot.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/blog/spanien-immobilienrecht/verhaltensregeln-kreditvermittler-spanien/