Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Immobilienpreise auf spanischen Inseln auf dem Höchststand
31.07.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Ausländeranteil - je nach Region - zwischen 14 und 31 %
Spanische Wohnungspreise weisen nun schon seit 10 Jahren, also seit dem Überwinden der spanischen Immobilienkrise Mitte 2014, ein konstantes Wachstum auf. Gerade in den von der Tourismuswirtschaft geprägten Gebieten an der Mittelmeerküste und auf den Inseln ist allein im Monat Juni im Vergleich zum Vormonat Mai ein Wachstum in Höhe von 0,9% und auf den Inseln von 0,7% verzeichnet worden.1 Im Monat Juni wurde an der Küste und auf den Inseln sogar der vor der Immobilienkrise im Januar 2008 erreichte Höchststand erstmalig überschritten.
Auch im Jahresvergleich sticht die Preisentwicklung an der spanischen Mittemeerküste (+7,0%) und auf den Inseln (+8,1%) hervor. Dieser weiterhin rasante Aufwärtstrend bildet damit die Spitze der Immobilienpreisentwicklung in Spanien. Dem folgt die Entwicklung in den „Hauptstädten und Großstädten“ (+2,2%) und „Sonstigen Gebieten“ (+3,0%), die ebenfalls ein jahrelanges, konstantes Wachstum aufweisen. Lediglich in den „Metropolregionen“ zeichnet sich eine leichte Verlangsamung des Preiswachstums ab.2
Die Nachfrage nach Spanienimmobilien wird sich aller Voraussicht nach auch in naher Zukunft weiter fortsetzen, angetrieben nicht zuletzt auch von der positiven Entwicklung des spanischen Beschäftigungsindikators, der ersten Zinssenkung durch die EZB im Juni 20243 und einer allgemeinen Stärkung des Verbrauchervertrauens im Königreich.
Nach der Statistik des spanischen Verbandes der Grundbuchämter (Estadìstica Registral Inmobiliaria, ERI, Stand Mai 2024) entfallen 14,21% der Wohnungskäufe auf ausländische Käufer (-0,91 Prozentpunkte im Vergleich zum letzten Drittel des Jahres 2023).4 Damit bleibt der Immobilienerwerb durch Ausländer auch 2024 nachhaltig auf einem hohen Niveau. Gerade auf den Inseln machen ausländische Käufer etwa ein Drittel der Wohnungskäufer aus (so auf den Balearen 31,72%).
Die Erfahrung mit dem vor 5 Jahren, am 16. Juni 2019, in Kraft getretenen Gesetz über Immobilienkredite zeigt, dass die Immobilienkäufe nicht abgenommen haben. 5
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1 Vgl. El Inmobiliario, La vivienda se encarece en junio un 3,2% y supera en las islas los máximos de 2008 (elinmobiliariomesames.com), zuletzt abgerufen am 29. Juli 2024 um 11:40.
2 El Inmobiliario, La vivienda se encarece en junio un 3,2% y supera en las islas los máximos de 2008 (elinmobiliariomesames.com), zuletzt abgerufen am 29. Juli 2024 um 11:40.
3 Vgl. Beschluss des EZB-Rates vom 06. Juni 2024: Senkung des Leitzinses um 0,25 Prozentpunkte.
4 Statistik des spanischen Verbandes der Grundbuchämter (Estadìstica Registral Inmobiliaria, ERI) Nr. 80, 1. Trimester 2024, Stand Mai 2024, S. 34.
5 Vgl. Amort, Spanien - Neue Regeln für Darlehensgeber und Kreditvermittler (mmmm.es), zuletzt aufgerufen am 12. Juli 2024 um 13:37.
Das Gesetz hat den Schutz des privaten Immobilienkreditnehmers im Blick und nimmt zugleich Banken, Vermittler und spanische Notare in die Pflicht.6
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86