Aktuelles zum slowakischen Wirtschaftsrecht
In der Slowakei müssen die ESG-Standards ab 6. Juli 2024 verpflichtend eingehalten werden – Bereiten Sie sich vor?
16.01.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88, www.bnt.eu
Sind Sie sich bewusst, was “ESG“ bedeutet und welche neuen Herausforderungen auf Sie und Ihr Unternehmen in der Slowakei zukommen?
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) – die drei Säulen der aktuellen Politik für langfristige Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Ziel ist es, verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren von Unternehmen zu überwachen, die sich auf ihr Umfeld auswirken.
Die Säule "Umwelt" befasst sich hauptsächlich mit Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Die Säule "Soziales" zielt darauf ab, die Gleichbehandlung verschiedener Gruppen (Arbeitnehmer, Auftragnehmer) unter Beachtung der Menschenrechte zu gewährleisten.. Die Säule "Governance" konzentriert sich auf eine rechenschaftspflichtige und transparente Verwaltung.
Die Einhaltung von ESG-Standards wird für Unternehmen in der Slowakei ab dem 6. Juli 2024 zu einer echten Verpflichtung. Die ESG-Berichterstattung wird nach und nach fast alle Unternehmen betreffen. Der Zeitrahmen für die verpflichtende ESG-Berichterstattung in der Slowakei ist folgender:
- ab 2025 (d.h. erstmals für 2024) für Unternehmen, die bereits jetzt berichtspflichtig sind und mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
(i) mindestens 500 Beschäftigte,
(ii) Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Millionen EUR,
(iii) Vermögenswerte von mehr als 20 Millionen EUR,
- ab 2026 (d.h. erstmals für 2025) wird der Schwellenwert auf ein Minimum von 250 Mitarbeitern gesenkt,
- ab 2027 (d.h. erstmals für 2026) für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
(i) mehr als 10 Mitarbeiter,
(ii) Nettoeinnahmen über EUR 700.000,-,
(iii) Vermögenswerte im Wert von mehr als EUR 350.000,-,
- ab 2028 (d.h. zum ersten Mal für 2027) müssen auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU Bericht erstatten, wenn sie mindestens ein Unternehmen oder eine Niederlassung in der EU haben.
Die rechtlichen Sanktionen werden in den nächsten Monaten mit der Verabschiedung der lokalen Gesetzgebung bekanntgegeben, aber die Einhaltung von ESG-Standards spielt bereits jetzt eine Rolle z.B. bei Bankfinanzierungen oder der Auswahl geeigneter Auftragnehmer.
Selbst wenn Sie die gesetzlichen Kriterien zur ESG-Berichtserstattungspflicht noch nicht erfüllen, Ihre ausländischen Geschäftspartner tun es wahrscheinlich. Um ihren ESG-Verpflichtungen nachzukommen, werden sie Sie verpflichten wollen, ihre eigenen Standards zu erfüllen. Bei einer Vielzahl von Vertragspartnern kann dies zu Verwirrung und letztlich zur Nichteinhaltung der "auferlegten" ausländischen Standards, zu Vertragsstrafen, Streitigkeiten oder sogar zur Beendigung der Zusammenarbeit führen. Wir empfehlen Ihnen daher, so schnell wie möglich Ihr eigenes umfassendes ESG-Compliance-System zu implementieren.
Da die Einrichtung und Optimierung von Prozessen zur effektiven Einhaltung einzelner ESG-Verpflichtungen in jedem Unternehmen zeitaufwendig ist, empfehlen wir Ihnen, noch heute mit der Datenerfassung und einer ersten Analyse der Einhaltung von ESG-Standards zu beginnen.
Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter:
- mit der anfänglichen Identifizierung von ESG-Verpflichtungen,
- mit der Analyse und Vereinheitlichung der bestehenden Standards in Ihrem Unternehmen oder Konzern,
- durch Anpassung der Dokumentation an die aktuellsten Standards in ausgewählten ESG-Bereichen,
- mit praktischer ESG-Schulung.
Sie haben weitere Fragen zu ESG in der Slowakei? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, berät Sie gerne: sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88