Aktuelles zum indischen Wirtschaftsrecht
Indische Zentralbank öffnet UPI-Zahlungsplattform für Ausländer
26.07.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00, www.sumankhaitanco.in
Die indische Zentralbank hat eine Neuerung eingeführt, die es Ausländern, einschließlich Touristen, ermöglicht, die beliebte indische Zahlungsplattform "United Payments Interface" (UPI) zu nutzen.
Erst einmal wird dieser Zugang an den großen Flughäfen durch Banken angeboten, bei denen Ausländer gegen Vorauszahlung ein Guthaben auf die Plattform laden können, später auch anderswo. Mit Hilfe einer Smartphone-App können diese Guthaben dann für Zahlungen in Geschäften und anderen Orten verwendet werden. Diese Maßnahme ist äußerst praktisch, da UPI in Indien sehr weit verbreitet ist und auch bei kleinen Händlern, wie Gemüsehändlern im Straßenverkauf, akzeptiert wird, während internationale Kreditkarten oft nicht akzeptiert werden.
Dadurch wird es für Ausländer erheblich einfacher, ihren Alltag in Indien zu bewältigen, und Indien macht einen weiteren Schritt zur Abschaffung des Bargelds.
Sie haben weitere Fragen zur UPI-Zahlungsplattform für Ausländer in Indien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Delhi, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schendel, berät Sie gerne: schendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +91 11 49 50 15 00