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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Internationale Reisen ungeimpfter Sportler: Einreiseregelung in Spanien

28.01.2022

In den Medien findet der Fall Djokovic ein geteiltes Echo. Australiens Bürger befürworten die Entscheidung von Einwanderungsminister Alex Hawke zur Annullierung seines Visums; von Serbien, dem Heimatland des Tennisprofis, und einigen dessen politischen Vertretern wird sie teilweise scharf kritisiert.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Dr. Sven Wassmer, wassmer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Fernab von der medialen Rezeption des Falls stellt sich angesichts der nicht unwesentlichen Anzahl ungeimpfter Sportler die Frage, wie sich eine solche Situation in Spanien darstellen würde. Dürfte ein ungeimpfter Sportler nach Spanien einreisen?

Grundsätzlich ist der vollständige Impfschutz für Berufssportler keine Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen in Spanien. Eine Verschärfung dieser Regelung in der Zukunft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, und es sind jeweils auch die Vorschriften regionaler Autonomien zu beachten.

Innerhalb der Europäischen Union besteht hinsichtlich grenzüberschreitender Reisen ein gewisser Grad an Freizügigkeit, auch in Zeiten der Pandemie. Stärker eingeschränkt sind hingegen Reisen aus Drittländern in die EU. Die diesbezüglichen Empfehlungen der EU setzte Spanien in Form des Ministerialerlasses INT/657/2020 vom 17. Juli und seinen späteren Anpassungen um. Danach sind nicht notwendige Reisen zunächst grundsätzlich untersagt. Allerdings gibt es Ausnahmen; berufliche Reise zählen jedoch nicht in jedem Fall dazu.

Ausgenommen sind zunächst EU-Bürger, Einreisende aus einem nach der Anlage zum genannten Ministerialerlass als sicher eingestuften Land und Personen, die sich im Besitz eines Impfzertifikates über den vollständigen Impfschutz befinden. Eine weitere Ausnahme ist hier jedoch relevant: die Ausnahmeregelung für hochqualifizierte Arbeitnehmer, deren Arbeit notwendig ist, nicht verschoben oder aus dem Ausland erbracht werden kann. Denn darin sind ausdrücklich Sportler eingeschlossen, die an Wettkämpfen in Spanien teilnehmen. Auf Mannschaftssportler trifft diese Regelung zweifelsfrei zu, bei Einzelsportlern, wie z.B. Tennisspielern, ist die Lage jedoch unklarer. Aus unserer Sicht müssten diese jedoch ebenfalls der Ausnahme unterfallen, da es nicht Sinn der Regelung sein kann, Sportler, bei denen es sich um Arbeitnehmer handelt, anders zu behandeln als andere Sportler, wie z.B. Einzelsportler, welche ebenfalls ihren Beruf ausüben.

Die Einreise eines ungeimpften Spitzensportlers aus einem Drittland zu einer internationalen Sportveranstaltung, z.B. zur Mutua Madrid Open oder zur Spanienrundfahrt (Vuelta a España), wäre bei Vorliegen entsprechender dokumentarischer Nachweise nach der hier vertretenden Meinung also grundsätzlich möglich. Allerdings empfiehlt sich dennoch im Vorfeld eine Klärung mit allen involvierten Parteien, neben den zuständigen spanischen Behörden also insbesondere mit der Fluggesellschaft. Denn die Beförderung von Passagieren, die nicht über alle erforderlichen Dokumente verfügen, kann auch für die Fluggesellschaft empfindliche Folgen, z.B. in Form von Bußgeldern, nach sich ziehen. Zudem befreit die Ausnahme nicht von sonstigen Einreisepflichten, die seitens der Gesundheitsbehörden auferlegt werden können, wie z.B. dem Formular zur Gesundheitskontrolle.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86