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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Ist die aktuelle COVID-19-Pandemie in Rumänien ein Fall der Höheren Gewalt?

04.05.2020

Höhere Gewalt (rum. forta majora) bedeutet im rumänischen Recht ein externes, unvorhersehbares, absolut unüberwindbares und unvermeidbares Ereignis. Die aktuelle weltweite Pandemie, die in Rumänien zur Erklärung des Ausnahmezustandes und zu einer Ausgangssperre geführt hat, erfüllt grundsätzlich die o.g. Bedingungen.

von Frau Andrada Harangus, Avocat, aharangus@stalfort.ro, Tel. +40 - 2 - 130 103 53

Dennoch kann nicht ohne Weiteres von Höherer Gewalt gesprochen werden. Diese ist nämlich stets im konkreten Einzelfall zu prüfen und st nur dann relevant, wenn sie zur Unmöglichkeit einer Vertragserfüllung führt und die Parteien ihre Rechtsfolgen vertraglich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen haben.

Dem Schuldner der von der Höheren Gewalt betroffenen Pflichten obliegt in Rumänien der Nachweis, dass deren Erfüllung wegen der bestehenden Pandemie unmöglich geworden ist. Gelingt ihm dieser Nachweis der Kausalität, haftet er nach dem Gesetz nicht für die Schäden, die der anderen Partei wegen der Vertragsverletzung entstanden sind. Ferner hat der Schuldner u.U. Anspruch auf Suspendierung des Vertrages (bei vorläufiger Unmöglichkeit der Vertragserfüllung) oder sogar auf Vertragsbeendigung (wenn die o.g. Unmöglichkeit vollständig und endgültig ist).

Über das Bestehen der Höheren Gewalt kann in jedem Einzelfall ein von der Industrie- und Handelskammer Rumäniens ausgestelltes Zertifikat beantragt werden. Zusätzlich werden aber im aktuellen Kontext der Pandemie sog. Zertifikate über den Ausnahmezustand (rum. certificate de situatie de urgenta) vom rumänischen Wirtschaftsministerium ausgestellt.

Zu betonen ist, dass Höhere Gewalt gemäß dem rumänischen Zivilgesetzbuch nicht zur Befreiung von Zahlungspflichten führt.

Zum ausführlichen Artikel gelangen Sie hier:

https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2020/03/20200326_ADZ_MM_h%C3%B6here_Gewalt_St%C3%B6rung_Gesch%C3%A4ftsgrundlage_COVID19-final-site.pdf

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Unsere deutschsprachige CBBL-Partneranwältin Frau Andrada Harangus und ihr Team in Bukarest beraten Sie gerne: aharangus@stalfort.ro, Tel. +40 - 2 - 130 103 53