Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Japan
CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Schärfere Vorschriften für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie in Japan

03.11.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@mueller-law.jp, Tel. +81 - 3 - 680 551 61www.mueller-law.jp


Am 1. Oktober 2023 wurden in Japan Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über Sondermaßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien wirksam. Dies geschah aufgrund wachsender Bedenken auf kommunaler Ebene bezüglich des schnellen Baus von Solarparks in den letzten Jahren, insbesondere hinsichtlich Katastrophenschutz, Landschaftsveränderungen und Umweltauswirkungen. Es gab tatsächlich vermehrte Vorfälle von Erdrutschen und Gewässerverunreinigungen aufgrund von Bodenerosion. Auch Windkraftanlagen rücken vermehrt in den Fokus.

Die neu erlassene Ministerialverordnung berücksichtigt diese Bedenken und schreibt vor, dass in Japan spezielle Genehmigungen oder Zulassungen eingeholt werden müssen, insbesondere für die Erschließung von Grundstücken in Gebieten, in denen gemäß lokaler Bewertungen potenziell das Katastrophenrisiko erhöht werden könnte. Die Erteilung solcher Genehmigungen kann zur Voraussetzung für die Beantragung der Zertifizierung nach dem Feed-in-Tarif (FIT) oder Feed-in-Premium (FIP) Förderprogramm gemacht werden.

Die Gesetzesänderung umfasst hauptsächlich Verschärfungen in den folgenden Bereichen:

  1. Verschärfte Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Forstgesetz, dem Gesetz zur Regelung der Wohnbaulandentwicklung und spezieller Aufschüttungen sowie mit Gesetzen, die den Erosionsschutz, die Verhinderung von Erdrutschen und den Katastrophenschutz im Zusammenhang mit Steilhängen betreffen.
  2. Ebenso gibt es verschärfte Genehmigungsverfahren für auf Dächern installierte Photovoltaikanlagen.

Die Durchführungsverordnung zu dem japanischen Gesetz über Sondermaßnahmen zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sieht nun vor, dass bei Anträgen im Rahmen des FIT/FIP-Zertifizierungsverfahrens Genehmigungen für Erschließungsmaßnahmen sowie Genehmigungen gemäß den Bestimmungen zur Verhinderung von Erdrutschen und einschränkende Verfügungen gemäß dem Erosionsschutzgesetz beigefügt werden müssen. Diese Anforderungen gelten größtenteils nicht für Windkraftanlagen oder Anlagen zur Stromerzeugung aus Erdwärme, die einem Umweltprüfungsverfahren unterliegen. In diesen Fällen kann eine bedingte Genehmigung erteilt werden, die jedoch zurückgenommen werden kann, wenn die entsprechende Genehmigung oder andere Verfügungen nicht innerhalb von drei Jahren nach der Genehmigung erteilt werden oder wenn die Anlagenerrichtung oder Erschließung vor Abschluss des Umweltprüfungsverfahrens begonnen wird.

Für Photovoltaikanlagen, die auf Dächern montiert werden, wurden strengere Zertifizierungsverfahren festgelegt, und es sind nun zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Diese Verschärfungen gelten jedoch nur für Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW, wobei sie auch auf Mehrfachanlagen auf einem Gebäude angewendet werden, wenn jede einzelne Anlage weniger als 10 kW Leistung hat.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, berät Sie gerne: mueller@mueller-law.jp, Tel. +81 - 3 - 680 551 61