Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Kein Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen aus dem dänischen Gewerberegister über die tatsächlichen Eigentümer
30.07.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Der Europäische Gerichtshof hat im November 2022 eine Grundsatzentscheidung erlassen zu der Frage, wie der Zugang zu Informationen über die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen einerseits und die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten der betreffenden Eigentümer andererseits miteinander in Einklang gebracht werden können.
Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der Zugang zu Informationen über die tatsächlichen Eigentümer nicht jedermann offenstehen darf.
Die dänische Regierung plant nun daher einen Gesetzesentwurf, der den Zugang zu Informationen über die tatsächlichen Eigentümer im dänischen Gewerberegister (www.cvr.dk) einschränken soll. Derzeit sind diese Informationen in Dänemark für jedermann frei zugänglich.
Der Gesetzesentwurf ändert jedoch nichts daran, dass Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, weiterhin bei den verpflichteten Einheiten und zuständigen Behörden Zugang zu den Informationen des dänischen Gewerberegisters erhalten können. Dies bedeutet beispielsweise, dass Personen, die gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verpflichtet sind, KYC-Verfahren (Know Your Client) durchzuführen, weiterhin Zugang zu den Informationen über die tatsächlichen Eigentümer erhalten.
Gemäß der sechsten Geldwäscherichtlinie der EU muss dieses EU-Recht bis spätestens 10. Juli 2025 ins dänische Recht umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass der dänische Gesetzesentwurf am 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.
Sie haben weitere Fragen zum Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen aus dem dänischen Gewerberegister über die tatsächlichen Eigentümer?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


