Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht
Konformitätszeichen (3A) für das Inverkehrbringen von Produkten in Serbien
Veröffentlicht am 04.02.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Die Konformitätsbewertung ist eine zentrale Voraussetzung für das rechtssichere Inverkehrbringen zahlreicher Produkte in Serbien.
Grundlage bilden das Gesetz über technische Anforderungen für Produkte sowie die einschlägige Verordnung zur Durchführung der Konformitätsbewertung.
Je nach Produktart kann das Verfahren verpflichtend oder freiwillig sein.
Technische Vorschriften definieren die Anforderungen, das anzuwendende Bewertungsmodul und die Art der Konformitätsbescheinigung – etwa Konformitätserklärung, Zertifikat oder Prüfbericht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende ausländische Bescheinigung anerkannt werden. Nach erfolgreichem Abschluss ist das serbische Konformitätszeichen („3A“) sichtbar und dauerhaft anzubringen.
Die Einhaltung der Vorgaben ist entscheidend für Import, Marktzugang und Haftungsvermeidung.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über das serbische Konformitätszeichen (A3).
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27

