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CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Kündigung bei Krankheit ist zulässig, Arbeitgeber in Dänemark müssen aber vorsichtig sein

19.09.2022

In Dänemark gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die ein Arbeitgeber an der Kündigung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters hindern.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk

Wie bei anderen Kündigungen von auf Grundlage des dänischen Angestelltengesetzes (funktionærloven) angestellten Gehaltsempfängern (nach einer Anstellungsdauer von einem Jahr) und von vielen Tarifbeschäftigten (typisch nach einer Anstellungsdauer von neun Monaten) gilt nur, dass die Kündigung sachlich gerechtfertigt sein muss.

Dies bedeutet bei Krankheit, dass die Kündigung „durch die Umstände des Unternehmens“ gerechtfertigt sein muss. Auf dieser Grundlage kann ein Mitarbeiter gekündigt werden, wenn die krankheitsbedingte Abwesenheit zu einer so erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs führt, dass der krankgeschriebene Mitarbeiter durch einen neuen Mitarbeiter ersetzt werden muss. Als Arbeitgeber muss man sich jedoch im Rahmen des Möglichen vergewissern, dass die Gesundmeldung nicht unmittelbar bevorsteht.

Kündigt man einen Mitarbeiter unter Hinweis auf Krankheit, wobei es sich anschließend zeigt, dass die Kündigung nicht sachlich gerechtfertigt ist, ist eine Abfindung zu zahlen.

Handelt es sich um die Kündigung eines auf Grundlage des Angestelltengesetzes als Gehaltsempfänger angestellten Mitarbeiters, beträgt die Abfindung typisch zwischen einem und zwei Monatsgehältern, abhängig von der Anstellungsdauer. Für einen Tarifbeschäftigen ist die Höhe der Abfindung ungefähr die gleiche. In seltenen Fällen kann die Kündigung aufgehoben werden. Erfolgte die Kündigung unter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz (forskelsbehandlingsloven), entspricht die Höhe der Abfindung typisch den Entgelten für neun Monate.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37