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CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo

Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht

Kündigung von Verträgen mit dem ägyptischen Staat: Welche Auswirkungen hat das Dekret Nr. 3218/2022 des ägyptischen Premierministers für ausländische Investoren?

16.05.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Im September 2022 erließ der ägyptische Premierminister das Dekret Nr. 3218, im Folgenden „das Dekret", das die Befugnisse staatlicher Unternehmen und Behörden zur Kündigung von Verträgen, die eine internationale Schiedsklausel enthalten, reformiert.

Ursprünglich hatte das ägyptische Recht per Dekret des Premierministers Nr. 1062/2019 (geändert durch das Dekret Nr. 2592/2020), als Oberste Behörde für Schiedsgerichtsbarkeit und internationale Streitigkeiten in Ägypten (engl.: Supreme Authority for Arbitration and International Disputes ) (nachfolgend die "Behörde"), einen interministeriellen Ausschuss unter Vorsitz des Premierministers eingerichtet.

Diese Behörde war befugt, staatlichen Unternehmen Rechtsbeistand zu gewähren, wenn sie dies für angemessen hielt, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten, die Verteidigung und die den Schiedsgerichten vorgelegten Unterlagen zu prüfen und eine gütliche Einigung zwischen den Parteien vorzuschlagen.

Mit der Verabschiedung des Dekrets vom September 2022 wurden die der Behörde übertragenen Befugnisse erweitert, und zwar zum Vorteil von Vertragspartnern, die einen Vertrag mit staatlichen Behörden in Ägypten abschließen.

Das Dekret verleiht der Behörde die Befugnis, jede internationale Schiedsklausel in einem Vertrag zwischen einem ausländischen Investor und einer öffentlichen Einrichtung, jede Änderung eines solchen Vertrags oder jedes Verfahren zur Kündigung oder Aufhebung eines solchen Vertrags vorab zu genehmigen.

Öffentliche Stellen in diesem Sinne sind sowohl ägyptische Verwaltungsbehörden als auch ägyptische Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in staatlichem Besitz befinden.

Diese Änderung war dringend notwendig, nachdem staatliche ägyptische Unternehmen in zahlreichen Fällen Verträge mit Schiedsklauseln einseitig gekündigt hatten, was dem ägyptischen Staat vor allem wegen mangelnder Professionalität der mittleren Verwaltungsbeamten enorme Kosten verursachte.

Der ägyptische Staat übernimmt nun die Kontrolle und Überwachung des Handelns dieser staatlichen Unternehmen und hilft bei der Formulierung der Schiedsklauseln, um Konflikte bei der Anwendung zu vermeiden.

Das Dekret ist für ausländische Investoren vorteilhaft, da es die Durchsetzung von Verträgen fördert und verhindert, dass Verträge im Falle von Streitigkeiten einseitig von Beamten des staatlichen Unternehmens aus ungerechtfertigten Gründen gekündigt werden können, es sei denn, die Behörde genehmigt eine solche Kündigung und die Gründe dafür.

Sie wünschen Beratung zur Kündigung von Verträgen mit dem ägyptischen Staat? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44