Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Langfristige befristete Arbeitsverhältnisse können in Dänemark weiterhin als vorübergehend gelten
Veröffentlicht am 09.09.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:
Lissi Andersen RoostAdvokat, ph.d.
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Der Dänische Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil zur Wechselwirkung zwischen dem Zeitarbeitsgesetz und dem Angestelltengesetz Stellung genommen.
Insbesondere ging es darum, wann ein Einsatz im Sinne des Zeitarbeitsgesetzes noch als vorübergehend anzusehen ist.
Der Fall betraf drei Mitarbeiter, die mit befristeten Verträgen bei einem Zeitarbeitsunternehmen in Dänemark angestellt waren und an private Unternehmen entsandt wurden. Die Einsätze der Arbeitnehmer wurden dabei mehrfach verlängert und dauerten zwischen etwa 2 und 3,5 Jahren. Die Mitarbeiter waren der Auffassung, dass sie aufgrund der langen Einsatzdauer keine Zeitarbeitnehmer, sondern reguläre Arbeitnehmer seien.
Der Dänische Oberste Gerichtshof stellte fest, dass Zeitarbeitnehmer, die unter das Zeitarbeitsgesetz fallen, grundsätzlich nicht zugleich unter das Angestelltengesetz fallen, insbesondere weil sie keine Dienststellung im Sinne des Angestelltengesetzes innehaben.
Gleichzeitig entschied der Gerichtshof, dass weder die Dauer eines Zeitarbeitsverhältnisses noch die Anzahl aufeinanderfolgender Verlängerungen für sich al-lein ausschlaggebend dafür ist, ob das Zeitarbeitsgesetz Anwendung findet oder nicht. Maßgeblich ist, ob der Vertrag bereits bei seinem Abschluss auf eine nur vorübergehende Dauer angelegt war und ob eine objektive und sachliche Begründung für die Verlängerungen vorliegt.
Zwei der Mitarbeiter wurden seitens des Gerichts als Zeitarbeitnehmer eingestuft, während der dritte als Angestellter angesehen wurde, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sein Einsatz und die anschließenden Verlängerungen seines Vertrages jeweils als vorübergehend beabsichtigt waren. Der betreffenden Person wurden daher arbeitsrechtliche Ansprüche zuerkannt, insbesondere der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Lohn während der Kündigungsfrist sowie auf eine Entschädigung von 25.000 DKK gemäß dem Gesetz über befristete Beschäftigung.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37
