Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Maut in Dänemark: Durchfahrtsverbot und Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren
11.08.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist Dänemark aus der Eurovignette ausgetreten und seitdem wurde eine dänische kilometerbasierte und CO2-differenzierte Straßenbenutzungsgebühr für Lastwagen über 12 Tonnen eingeführt. Sowohl dänische als auch ausländische Lastwagen werden an festen und mobilen Kontrollpunkten automatisch mittels Kameras erfasst, um sicherzustellen, dass die Gebühr für die Nutzung der jeweiligen Strecke entrichtet wurde.
Ab dem 1. Juli 2025 kann ausländischen Schuldnern und Fahrzeugen die Durchfahrt über feste Verbindungen in Dänemark verweigert werden, wenn keine Zahlung offener fahrzeugbezogener Bußgelder und/oder offener Kontrollgebühren erfolgt ist.
Dänischen und anderen nordischen Schuldnern sowie deren Fahrzeugen kann die Durchfahrt nicht verweigert werden. Dabei spielt die Nationalität des Fahrers keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, wo der registrierte Eigentümer des Fahrzeugs ansässig ist und wo das Fahrzeug zugelassen wurde.
Neben der Möglichkeit der Durchfahrtsverweigerung wurde auch eine Verdoppelung der empfohlenen Bußgeldhöhe für nicht gezahlte Straßenbenutzungsgebühren beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass ein Verstoß nun mit einem Bußgeld von 9.000 DKK (entspricht ca. EUR 1.210) geahndet wird.
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