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CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Mehrwertsteuer auf Immobilien in Dänemark bei Vermietung und Verkauf

Veröffentlicht am 23.03.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:

Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.

zur Autorin
 

In Dänemark ist die Vermietung von Immobilien grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Das bedeutet, dass auf Mieteinnahmen keine Mehrwertsteuer erhoben wird und umgekehrt auch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug für den Mehrwertsteueranteil von Ausgaben für Renovierung, Instandhaltung etc. besteht.

Bei der gewerblichen Vermietung in Dänemark kann der Vermieter jedoch bei der dänischen Steuerbehörde beantragen, die betreffende Immobilie freiwillig zur Mehrwertsteuer in Dänemark zu registrieren. Dies berechtigt den Vermieter zum Vorsteuerabzug für seine gewerblichen Ausgaben, die mit dem Mietobjekt zusammenhängen, verpflichtet ihn jedoch gleichzeitig dazu, die Mieteinnahmen der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Bei einer solchen freiwilligen Mehrwertsteuerregistrierung ist zu beachten, dass es für das Recht auf Vorsteuerabzug bei gewerblicher Vermietung auf die Registrierung der jeweiligen Einzelimmobilie(n) ankommt.

Wenn beispielsweise nur eine einzige Immobilie innerhalb eines größeren Immobilienportfolios mehrwertsteuerlich registriert wurde, der Vorsteuerabzug jedoch für sämtliche Immobilien des Portfolios geltend gemacht wurde, führt dies in aller Regel zu erheblichen Steuernachforderungen.

Wurde die betreffende Immobilie nicht rechtzeitig registriert, besteht die Möglichkeit, bei der dänischen Steuerbehörde eine rückwirkende Registrierung zu beantragen. Ob diesem Antrag stattgegeben wird, hängt von einer konkreten Einzelfallprüfung ab. Falls sich jedoch aus dem Mietvertrag und der Rechnungsstellung ergibt, dass auf die Mietzahlungen die Mehrwertsteuer bereits berechnet wurde, wird die nachträgliche Registrierung in der Regel akzeptiert.

Beim Verkauf einer mehrwertsteuerlich registrierten Immobilie in Dänemark ist es wichtig, auf die Pflicht zur Mehrwertsteuerberichtigung zu achten. Diese Verpflichtung bedeutet, dass frühere Vorsteuerabzüge korrigiert werden müssen, falls die Nutzung der Immobilie später auf nicht vorsteuerabzugsberechtigte (d.h. auf mehrwertsteuerbefreite) Zwecke umgestellt wird.

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