Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Mehrwertsteuererhöhung in Thailand erneut verschoben

09.10.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com


Am 17. September 2024 hat das thailändische Kabinett beschlossen, die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 10 % (Sec. 80 Revenue Code) zum 1. Oktober 2024 nicht durchzuführen.

Die Mehrwertsteuer war im Jahr 1999 von 10 % auf 7 % gesenkt worden und eine Rückkehr auf 10 % wurde seither mehrfach verschoben.

Obwohl sich die thailändische Wirtschaft von den Folgen der COVID-19-Pandemie stark erholt hat, möchte das thailändische Ministerium es vermeiden, die Auswirkungen der Inflation zu verstärken. Die Wachstumsprognose des Finanzministeriums von Thailand wurde für dieses Jahr von 3,5 % auf 2,4 % gesenkt, unter anderem aufgrund schwacher Exporte.

Diese jüngste Verschiebung der Mehrwertsteuererhöhung in Thailand zielt u.a. darauf ab, die Auswirkungen auf die Lebenshaltungskosten abzumildern, die Verbraucherausgaben anzukurbeln und das Vertrauen der Unternehmen in die thailändische Wirtschaft zu stärken.

Sie haben Fragen zur Mehrwertsteuererhöhung und deren Verschiebung in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498