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CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Mietverträge über Wohnraum in Dänemark –
Neuer dänischer Gesetzentwurf über digitale Kommunikation in Mietverhältnissen

Veröffentlicht am 04.05.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:

Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.

zur Autorin
 

Das dänische Sozial- und Wohnungsministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Mietern und Vermietern ermöglichen soll, digitale Kommunikation für die Übermittlung besonders „belastender Mitteilungen“ zu nutzen. Es geht dabei um Mitteilungen, die bei Wohnraummietverhältnissen in Dänemark bisher nur per gewöhnlicher Briefpost übermittelt werden konnten.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Parteien vereinbaren können, dass Mitteilungen des Vermieters über Kündigungen oder Zahlungsaufforderungen sowie hiergegen formulierte Einwendungen des Mieters digital übermittelt werden dürfen.

Es liegt beim Mieter, einen digitalen Postdienstanbieter zu benennen, der für die digitale Kommunikation der Parteien zuständig sein soll. Der digitale Postdienstanbieter muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten können und der Zugang zum Anzeige-Client muss mittels MitID erfolgen.

MitID ist das offizielle digitale Identifikations- und Login-System in Dänemark. Es funktioniert ähnlich wie ein elektronischer Ausweis und wird in Dänemark genutzt, um sich online sicher zu identifizieren.

Der Vermieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, der mieterseitigen Wahl des digitalen Postdienstanbieters zu widersprechen, was dann jedoch zur Folge hätte, dass keine Vereinbarung über die digitale Kommunikation für „belastende Mitteilungen“ geschlossen werden kann.

Zudem darf eine solche Vereinbarung den Mieter nicht schlechter stellen als den Vermieter, was beispielsweise bedeutet, dass nicht vereinbart werden kann, dass ausschließlich der Vermieter digitale Kommunikation nutzen darf.

Ist der Mieter oder der Vermieter von der Nutzung der Digitalen Post befreit, können „belastende Mitteilungen“ nicht digital übermittelt werden. Erfolgt die Kommunikation nicht digital, gilt weiterhin der Grundsatz, dass „belastende Mitteilungen“ per gewöhnlicher Briefpost zu übermitteln sind.

Sie haben Fragen zum Gesetzentwurf über digitale Kommunikation in Mietverhältnissen in Dänemark?

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37