Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Minimierung von Risiken für ausländische Investoren in der Ukraine

09.02.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Für ausländische Investoren, welche die Ukraine als potenzielle Investitionsplattform betrachten, ist es wichtig zu verstehen, welche Instrumente zur Minimierung von politischen Risiken zur Verfügung stehen.

Zu politischen Risiken gehören grundsätzlich staatliche Maßnahmen, welche die Rechte von Investoren auf Nutzung ihres Vermögens einschränken oder den Wert ihrer Unternehmen verringern können. Solche Risiken können als Ergebnis von Kriegen, Enteignungen, Beschränkungen des inländischen Kapitalverkehrs usw. eintreten.

Im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine beziehen sich solche Risiken in erster Linie auf Ergebnisse aus den Handlungen des Aggressors (Besatzung, Feindseligkeiten, Beschuss der Infrastruktur, Blockade von ukrainischen Häfen). Zwangsmaßnahmen der ukrainischen Regierung, welche mit der Landesverteidigung (Mobilisierung, Restriktionen bei Bankenabwicklungen, Währungsrestriktionen etc.) verbunden sind, und sie stellen ebenfalls ein Risiko für Geschäfte dar, sind jedoch im rechtlichen Sinne absehbar.

Internationale Organisationen (wie die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (Multilateral Investment Guarantee Agency), Export- und Kreditagenturen sowie staatliche Versicherungsagenturen spielen nun eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von politischen Risiken und bei der Stärkung des Vertrauens von Investoren.

Die heute angebotenen Versicherungsprodukte decken eine Reihe von politischen Standardrisiken ab, darunter:

  • Nichtkonvertibilität der Währung und Beschränkungen für den Geldtransfer;
  • Beschlagnahme, Enteignung, Verstaatlichung;
  • politische Gewalt/Krieg;
  • Nichterfüllung von Verpflichtungen, insbesondere aus Verträgen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54