Aktuelles zum südkoreanischen Wirtschaftsrecht
Mobbing am Arbeitsplatz in Korea:
Überarbeitetes MOEL-Handbuch verschärft Untersuchungspflichten für Arbeitgeber
Veröffentlicht am 20.08.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Rechtsanwalt in Seoul:
Anton SchröderRechtsanwalt
zum Autor
sowie D&A LLC, Bo Hoon Kim, Partner, und Nak Hyun Choi, Partner
Seit dem 2. Juli 2026 gilt in Südkorea ein grundlegend überarbeitetes Handbuch zur Prävention und Reaktion bei Mobbing am Arbeitsplatz. Es wurde vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit (Ministry of Employment and Labor – MOEL) veöffentlicht. Zusammen mit der Rechtsprechung zu Mobbing am Arbeitsplatz in Südkorea fungiert das Handbuch faktisch als maßgebliche Verwaltungsleitlinie.
Dies betrifft freilich auch südkoreanische Tochtergesellschaften deutscher, österreichischer und schweizerischer Unternehmen. Die Neufassung des Handbuchs untersagt die sogenannte „Selbstuntersuchung" durch beschuldigte Arbeitgeber, führt Ablehnungsrechte gegen befangene Mitglieder eines Untersuchungsausschusses ein und qualifiziert erstmals missbräuchliche Mobbingmeldungen als Grund für disziplinarische arbeitsrechtliche Maßnahmen. Zugleich steigen die bei den Arbeitsbehörden gemeldeten Fallzahlen weiter deutlich an. Die bei den Arbeitsbehörden in Südkorea registrierten Mobbingfälle stiegen von 7.774 (2021) über 11.038 (2023) auf 16.373 im Jahr 2025. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen, die wesentlichen Änderungen und die daraus folgenden Handlungspflichten für Unternehmen mit Präsenz in Südkorea dargestellt.
Warum ist das MOEL-Handbuch für Unternehmen in Südkorea verbindlich?
Das Verbot von Mobbing am Arbeitsplatz ist in Südkorea seit Juli 2019 gesetzlich geregelt. Das Arbeitsstandardgesetz (Labor Standards Act) untersagt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, anderen Arbeitnehmern, unter Ausnutzung einer Überlegenheit aus Stellung oder Beziehung im Betrieb, über den angemessenen Arbeitsrahmen hinaus körperliches oder seelisches Leid zuzufügen oder deren Arbeitsumfeld zu verschlechtern.
Seit 2021 trifft den Arbeitgeber in Südkorea zudem eine bußgeldbewehrte Pflicht zur unverzüglichen objektiven Untersuchung gemeldeter Fälle. Die drohenden Sanktionen sind nach Maßgabe des konkreten Sachverhalts des Verstoßes gestaffelt.
Was das Gesetz offenlässt – etwa die Ausgestaltung des Untersuchungsverfahrens oder die Abgrenzung zwischen zulässiger Arbeitsanweisung und Mobbing –, konkretisiert das MOEL-Handbuch. Beamte der Arbeitsaufsicht in Südkorea legen es ihren behördlichen Prüfungen zugrunde.
Welche Änderungen bringt die Überarbeitung des MOEL-Handbuchs vom Juli 2026?
Die Neufassung des MOEL ersetzt die Vorgängerversion vom April 2023 sowie die dazugehörigen Informationsmaterialien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bereits im April 2026 hatte das MOEL auf Weisung des zuständigen Ministers die Bearbeitungsrichtlinie für Mobbingmeldungen dahingehend modifiziert, dass die Arbeitsaufsichtsbehörde in Südkorea in Fällen, in denen in Kleinbetrieben der Arbeitgeber als Täter gemeldet wird, vorab selbst ermitteln können. Die Überarbeitung des MOEL-Handbuchs setzt diese Linie auf (inner-)betrieblicher Ebene fort.
Vier Änderungen stechen besonders hervor:
- Verbot der „Selbstuntersuchung",
- Beschränkungen für überzogene oder grundlose Falschmeldungen sowie für Anzeigen aufgrund falscher Verdächtigung,
- präzisierte Beurteilungsmaßstäbe und
- Überarbeitung der Musterfassung der Rules of Employment, die dem Opfer ausdrücklich ein Ablehnungsrecht einräumt.
Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen mit koreanischen Tochtergesellschaften
Die Überarbeitung des koreanischen Handbuchs zu Mobbing am Arbeitsplatz belässt die materiellen Grundsätze unverändert, verschiebt aber die Anforderungen an das betriebliche Verfahren spürbar.
Für koreanische Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen ergeben sich damit folgende Prioritäten:
- Rules of Employment an die überarbeitete Musterfassung anpassen,
- Eskalationspfad für die Geschäftsleitungsfälle definieren,
- Untersuchungen dokumentieren,
- Missbrauchsfälle konsequent, aber vorsichtig behandeln, und
- betriebliche Schulungen integrieren.
Es empfiehlt sich, dass Unternehmen mit koreanischen Tochtergesellschaften die Überprüfung der internen Richtlinien ihrer Tochtergesellschaften spätestens im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der Rules of Employment durchführen. Die reformierten Vorgaben zu Mobbing am Arbeitsplatz in Südkorea liefern hierfür einen konkreten Anlass.
Sie haben weitere Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz in Südkorea und den Untersuchungspflichten für Arbeitgeber?
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