Aktuelles zum Kartellrecht und EU-Recht
Nach WTO-Entscheidung: USA können Strafzölle auf Produkte aus der EU erheben
18.11.2019
Die USA dürfen Strafzölle in Höhe von etwa 7,5 Milliarden Dollar pro Jahr auf Produkte aus der Europäischen Union erheben. Diese Entscheidung (WT/DS316/ARB) veröffentlichte die Welthandelsorganisation WTO am 02. Oktober 2019.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt und Advocaat Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., vanderhout@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 234 11 60, www.kapellmann.de
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Verfahrens, welches bereits seit 2004 läuft. Die USA ersuchte damals die EU um Verhandlungen. Gegenstand war die Subventionierung des Flugzeugbauers Airbus. Die USA sind der Ansicht, dass diese gegen das ASCM (Agreement on Subsidies and Countervailing Measures) verstößt, welches für alle Mitglieder der WTO bindend ist.
Die USA beanstandeten mehr als 300 Subventionen in einem Zeitraum von knapp 40 Jahren. Diese lassen sich in fünf Gruppen unterteilen: finanzielle Starthilfen für neue Flugzeugmodelle (Launch Aids), Kredite der europäischen Investmentbank, Bereitstellen von Infrastruktur, Unternehmensumstrukturierungsmaßnahmen und Finanzierung von Forschung und neuer Technologien.
Unter anderem musste Airbus staatliche Kredite nur dann zurückzahlen, wenn ein neues Flugzeugmodell auch erfolgreich war. Weiterhin ließ beispielsweise die Stadt Hamburg Teile eines Flussgebietes mit Sand zuschütten. So konnte Airbus das örtliche Werk erweitern und eine längere Landebahn bauen. Dies war nötig, damit das neue A-380-Modell auch im Hamburger Werk gefertigt werden konnte.
Da eine Einigung nicht erfolgte, kam es zu dem bis zum 02. Oktober 2019 andauernden Verfahren. Die lange Dauer lässt sich durch den großen Umfang der zu überprüfenden Sanktionen und der hohen Komplexität der Fragestellungen erklären.
Ergebnis ist, dass einige der beanstandeten Subventionen gegen Art. 3.1 (a) ASCM verstoßen. Besonders im Fokus stehen hier die gewährten finanziellen Starthilfen für neue Flugzeugmodelle. Auch einige der gewährten Infrastrukturhilfen verstoßen gegen Art. 3.1 (a) ASCM. Zugleich wurden einige der von den USA erhobenen Beanstandungen ebenfalls zurückgewiesen.
Hierauf sagte die EU zu, die von der WTO gerügten Subventionsmaßnahmen zu beenden. Die USA zeigten sich im Folgenden hiermit nicht zufrieden und monierten, dass Airbus noch immer regelwidrig gefördert werde.
Dies führte zu der kürzlich ergangenen Entscheidung der WTO-Schlichter. Danach dürfen die USA gemäß Art. 7.10 ASCM und Art. 22.6 DSU (Dispute Settlement Understanding) Gegenmaßnahmen im Wert von etwa 7,5 Milliarden Dollar ergreifen. So dürfen die USA Zollerleichterungen, zu denen sie nach dem GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) von 1994 eigentlich verpflichtet sind, vorübergehend aussetzen. Anders ausgedrückt: die USA dürfen Strafzölle erheben.
Die USA haben auf der Grundlage der Entscheidung beschlossen, auf Flugzeuge einen Importzoll von 10 % zu erheben. Weiterhin wurde eine Liste veröffentlicht, auf der 380 Produkte aus der EU mit einer zusätzlichen Gebühr von 25 % belegt wurden. Dazu gehören sowohl europäische Käsesorten als auch deutsche Produkte wie z.B. Wein, Werkzeuge und Kameralinsen.
Die EU wirft den USA vor, ihrerseits den Flugzeugbauer Boeing regelwidrig zu subventionieren. Sie hat deswegen 2005 ein Parallelverfahren bei der WTO angestoßen. Darin rügt sie u.a. Steuererleichterungen. Außerdem beanstandet sie, dass Boeing übermäßig von öffentlichen Aufträgen – z.B. der NASA – profitiert hat. In seiner Entscheidung vom 28. März 2019 stellte der sog. Apellate Body der WTO fest, dass einige von der der EU beanstandeten Subventionen nicht konform mit dem ASCM sind.
In diesem Verfahren wird eine abschließende Entscheidung der WTO über die Höhe der Gegenmaßnahmen in der ersten Jahreshälfte 2020 erwartet. Die EU veröffentlichte bereits eine Liste von US-Produkten, die sie mit Strafzöllen belegen will. Dazu gehören ebenfalls Lebensmittel wie etwa Ketchup und technische Produkte wie zum Beispiel Spielkonsolen.