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CBBL Rechtsanwalt Rainer Burkardt, Kanzlei Burkardt & Partner Rechtsanwälte, Shanghai
Rainer Burkardt
Rechtsanwalt
Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Shanghai

Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht

Nachlass von 20% auf „Made in China"-Produkte“: Neue Regelungen für staatliche Ausschreibungen in der VR China in Kraft

Veröffentlicht am 19.02.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com

Am 1. Januar 2026 ist die finale Fassung der Bekanntmachung Nr. 34 [2025] in Kraft getreten, die der chinesische Staatsrat am 30. September 2025 erlassen hatte.

Diese Bekanntmachung ist ein weiterer Schritt Chinas zur wirtschaftlichen und technologischen Unabhängigkeit durch Lokalisierung von Wertschöpfungsketten, Beherrschung der wichtigsten Technologien und Absicherung gegen externe (geopolitische) Schocks.

Von der Bekanntmachung sind unmittelbar alle Unternehmen betroffen, die ihre Produkte an staatliche chinesische Unternehmen („SOE“) und Institutionen verkaufen, sowie die Lieferanten solcher Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Produktkomponenten im Ausland produzieren.

Nach der Bekanntmachung wird ein Nachlass von 20% auf den für „Made in China"-Produkte im Ausschreibungsangebot angegebenen Preis gewährt, wenn einheimische und ausländische Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge miteinander konkurrieren. Der reduzierte Preis soll dann für die Ausschreibungsbewertung herangezogen werden.

Unmittelbar betroffen sind also Unternehmen, die ihre Produkte, welche die in der Bekanntmachung genannten „Made in China“-Kriterien nicht erfüllen, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren an staatliche Organe auf allen Ebenen und staatliche Institutionen (Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Forschungseinrichtungen usw.) verkaufen.

Darüber hinaus sind indirekt Zulieferer der ersten und zweiten Ebene, sowie potenziell auch Unternehmen, die ihre Produkte im Rahmen von (nicht-öffentlichen) Ausschreibungen an Unternehmen im staatlichen Eigentum und an Privatunternehmen verkaufen, betroffen.

Mehr Informationen dazu, welche Unternehmen und Produktgruppen von der Bekanntmachung betroffen sind, welche Kriterien für „Made in China"-Produkte gelten, und was die möglichen Konsequenzen für ausländische Unternehmen sind, lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel: "Ab 1. Januar 2026 gilt minus 20% auf den Angebotspreis für Made in China Produkte in öffentlichen Vergabeverfahren! Sind Ihre Produkte noch wettbewerbsfähig?"

Sie wünschen Beratung zum Nachlass von 20% auf „Made in China Produkte“ sowie den neuen Regelungen für staatliche Ausschreibungen in der VR China?

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