Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Nationaler Plan für eine zeitgemäße Energieversorgung der Ukraine

20.10.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua


Am 13. August 2024 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien für den Zeitraum bis 2030 (im Folgenden: „Nationaler Plan“). Das Dokument wurde erstellt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des ukrainischen Energiesektors, der Verpflichtungen der Ukraine gegenüber der EU und des Bestrebens des Landes, in- und ausländische Investitionen in diesem Bereich anzuziehen.

Die vollständige Umsetzung der Bestimmungen des Nationalen Plans wird unter anderem die nachstehenden Punkte ermöglichen:

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Struktur des Bruttoendenergieverbrauchs der Ukraine auf mindestens 27 % im Jahr 2030
  • Bau von Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 100 MW
  • Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der erneuerbaren Energien
  • Förderung von (insbesondere ausländischen) Investitionen, Technologien und geistigem Eigentum für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und alternativer Kraftstoffe.

Der Nationale Plan ist ein allgemeines strategisches Dokument, das eine strategische Richtung für die Entwicklung des Sektors vorgibt. Um sein Ziel zu erreichen, ist jedoch eine kontinuierliche Arbeit an der Umsetzung der EU-Normen, an der Entwicklung neuer Regelwerke und an der Einführung von Änderungen in alten Regelwerke erforderlich.

Derzeit gibt es genügend ungelöste Probleme auf dem ukrainischen Strommarkt (u.a. nicht angepasste Tarife, allgemeine Verschuldung der Marktteilnehmer untereinander, ungleiche Mechanismen der Schuldenregulierung etc.), die durch die Kriegshandlungen (Zerstörung oder Beschädigung der Stromerzeugungs- und Stromverteilungssysteme, unzureichende Manövrierfähigkeit etc.) noch verschärft wurden.

Inwieweit der Nationale Plan für ausländische Investoren interessant sein wird, hängt daher von den konkreten Maßnahmen der Regulierungsbehörde und der ukrainischen Regierung ab. Im Einzelnen geht es darum, welche Standards gelten und wie genau diese entwickelt werden, welche Anforderungen festgelegt werden und wie sich der regulatorische Rahmen im Allgemeinen entwickeln wird.

Es ist auch zu beachten, dass die Umsetzung des Nationalen Plans direkt von der Intensität der Kampfhandlungen und von der Fähigkeit abhängt, die Rechte der Investoren zu garantieren und ihre Risiken abzusichern. Darüber hinaus ist es für die Entwicklung des Energiesystems der Ukraine notwendig, die Sicherheit des Personals, den Schutz der Verteilungssysteme und die Verfügbarkeit von Ausgleichskapazitäten zu gewährleisten.

Der Nationale Plan ist im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Zielrichtung durchaus interessant, aber die Entwicklung alternativer Energien hängt in erster Linie von der Bereitschaft des Systems ab, eine erhöhte Energieerzeugung zu akzeptieren. Daher ist es notwendig, die weitere Entwicklung und den Ausbau des gesetzlichen Rahmens sowie die Möglichkeit der Umsetzung des Nationalen Plans zu verfolgen.

Darüber hinaus kann der Nationale Plan nur unter der Bedingung umgesetzt werden, dass die Zeitpläne, die in den Berechnungen zur Erstellung des Nationalen Plans festgelegt wurden, eingehalten werden. In der gegenwärtigen Situation der Ukraine, die langfristige Prognosen nicht zulässt, ist es jedoch äußerst schwierig, die Umsetzung etwaiger umfassender Pläne zu gewährleisten.

Lesen Sie den ausführlichen Artikel unseres deutschsprachigen CBBL-Partners DLF Rechtsanwälte in Kiew: DLF News

Sie haben weitere Fragen zum nationalen Plan für eine zeitgemäße Energieversorgung der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54