Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht
Neue Anforderungen für ausländische E-Commerce-Unternehmen, die Produkte direkt an Verbraucher in Japan verkaufen
02.09.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@cbbl-lawyers.de, Tel. +81 - 3 - 680 551 61, www.mueller-law.jp
Im Juni 2024 hat das japanische Parlament neue Vorschriften für ausländische E-Commerce-Unternehmen verabschiedet, die ihre Waren online direkt an Verbraucher in Japan verkaufen. Die Reform betrifft mehrere produktrechtliche Gesetze, darunter das japanische Verbraucherproduktsicherheitsgesetz und das japanische Elektrogerätegesetz.
Die Änderungen treten 2025 in Kraft und betreffen ausländische Unternehmen, die bestimmte, als potenziell gefährlich eingestufte Waren nach Japan importieren, verkaufen oder vertreiben. Diese Produkte müssen technische Standards erfüllen und mit dem PS-Siegel („Produktsicherheit“) gekennzeichnet sein. Die Liste umfasst derzeit etwa 500 Artikel, beispielsweise zahlreiche Elektroartikel.
Der Hintergrund dieser Reform des japanischen Rechts sind mehrere Unfälle mit online verkauften ausländischen Produkten, wie z.B. Brände, die durch Handyakkus verursacht wurden. Traditionell wurden ausländische Waren über einen japanischen Importeur oder Großhändler vermarktet. Dieser war dann für die Einhaltung technischer Standards verantwortlich. Dieses klassische Vertriebsmuster ändert sich zunehmend: Viele ausländische Unternehmen verkaufen ihre Produkte nun direkt über Online-Shopping-Plattformen an Verbraucher in Japan. Wenn der ausländische Verkäufer keine japanische Niederlassung hat, war in solchen Fällen bisher unklar, wer für die Produktsicherheit verantwortlich ist.
Zukünftig müssen ausländische Unternehmen einen inländischen Repräsentanten in Japan benennen und diesen öffentlich bekanntgeben. Dieser Repräsentant trägt die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit der in Japan verkauften Produkte. Das überarbeitete Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, Online-Plattformen zu verpflichten, Produkte zu entfernen, die die geforderten Produktstandards nicht erfüllen.
Ausländische Unternehmen, die direkt an Verbraucher in Japan verkaufen, ohne in Japan ansässige Importeure oder Großhändler einzubeziehen, müssen prüfen, ob ihre Produkte von den neuen japanischen Regeln betroffen sind und gegebenenfalls rechtzeitig einen Verantwortlichen in Japan ernennen.
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