Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Neue Bauvorschriften in Dänemark
03.10.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Neubauten in Dänemark über 1.000 m² unterliegen seit 2023 der Pflicht zur Klimabilanzierung sowie einem Grenzwert für den CO₂-Ausstoß von 12 kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr. Dies ist das zulässige Maß für den gesamten Klima-Fußabdruck des Gebäudes, der über die Lebensdauer anteilig auf die einzelnen Quadratmeter verteilt wird .
Mit den neuen Bauvorschriften Dänemarks erfolgt eine deutliche Ausweitung der Gebäudetypen, auf die der CO₂-Fußabdruck anwendbar ist, als auch der Klimaanforderungen selbst. Demgemäß müssen künftig nahezu alle Neu-bauten strengere Klimavorgaben erfüllen – unter anderem Einfamilienhäuser und Ferienhäuser über 150 m² sowie sonstige Anbauten über 250 m² Bruttoetagefläche – also die Fläche, gemessen bis zur Außenseite der Außenwände. Sie umfasst sowohl Wohnräume als auch funktionale Räume, so-lange diese beheizt sind.
Gleichzeitig führen die neuen Bauvorschriften 2025 (BR25) verschiedene differenzierte Grenzwerte für den CO₂-Ausstoß ein, die weiterhin in kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr angegeben werden. Diese Grenzwerte hängen jeweils von der Art und Größe des betreffenden Gebäudes ab.
Zudem muss auch der eigentliche Bauprozess einen separaten Grenzwert von 1,5 kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr einhalten – betreffend die Emissionen, die mit der Errichtung des Gebäudes verbunden sind.
Die neuen Klimavorgaben werden alle Akteure der Baubranche in Dänemark betreffen.
Für Unternehmen lohnt es sich, folgende Ansätze für das eigene Business zu prüfen:
- Investition in elektrisch betriebene Maschinen,
- Optimierung der Trocknungsprozesse von Materialien,
- Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe,
- Wiederverwendung von Materialien und
- Reduzierung von Wärme-, Kraftstoff- und Stromverbrauch auf der Baustelle.
Sie haben weitere Fragen zu den neuen Bauvorschriften 2025 in Dänemark?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


