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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Neue BOI-Fördermaßnahmen für die Automobil- und Hybridfahrzeugproduktion in Thailand

Veröffentlicht am 27.04.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

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sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Thailands Investitionsförderungsbehörde (Board von Investment, BOI) hat neue Maßnahmen zur Investitionsförderung erlassen, um die Weiterentwicklung moderner Technologien in der Automobilproduktion und den Übergang zu einem Ökosystem für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Wie im Regierungsanzeiger vom 31. März 2026 angekündigt wurde, soll die BOI-Mitteilung Nr. 4/2569 die Einführung von Automatisierungs- und Robotersystemen fördern, mit dem Ziel, die Produktionseffizienz zu steigern und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des thailändischen Automobilsektors zu stärken.

1. Förderfähige Projektkategorien

Sowohl bestehende als auch neue Investitionsprojekte, die unter die folgenden geförderten Kategorien fallen, können die neuen Vergünstigungen beantragen:

BOI-Förderkategorie Tätigkeitsbereich

Kategorie 3.6: Allgemeine Automobilfertigung

Kategorie 3.8: Herstellung von Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen („PHEVs“) und Hybrid-Elektrofahrzeugen („HEVs“)

Anträge auf diese Investitionsförderungen werden seitens des BOI bis Ende 2027 entgegengenommen.

2. Anreize und Vorteile für Investitionsprojekte in Thailand

Förderfähige Investitionsprojekte erhalten eine Befreiung von Einfuhrzöllen auf Maschinen sowie eine 50-prozentige Befreiung von der Körperschaftsteuer („CIT“) für einen Zeitraum von drei Jahren in Bezug auf Investitionen in Automatisierungs- und Robotersysteme, ausgenommen Grundstückskosten und Betriebskapital.

Wenn mindestens 30 % des Gesamtwerts neu installierter oder umgerüsteter Maschinen mit der thailändischen heimischen Fertigungsindustrie für Automatisierungsmaschinen in Verbindung stehen oder diese unterstützen, wird die CIT-Befreiung auf 100 % erhöht.
Für förderfähige bestehende Projekte gilt die CIT-Befreiung auch für Einkünfte aus dem bestehenden Geschäft, wobei der Befreiungszeitraum ab dem Datum beginnt, an dem diese Einkünfte nach Erteilung der Investitionsförderungsbescheinigung erzielt werden.

3. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Investitionsprojekten in Thailand

Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Projekte die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Projekt darf derzeit keinen Anspruch auf eine CIT-Befreiung haben. Projekte, denen zuvor eine Investitionsförderung gewährt wurde, können einen Antrag stellen, sobald ihre bestehende CIT-Befreiung oder der Zeitraum der Ermäßigung abgelaufen ist.
  • Das Projekt muss einen Mindestinvestitionswert von 1 Million THB aufweisen, wobei Grundstückskosten und Betriebskapital nicht berücksichtigt werden, Ausgaben für Maschinen, Ausrüstung, Software, Programme, IT-Systeme sowie Cloud- oder Rechenzentrumsdienste jedoch gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Bedingungen einbezogen werden.
  • Der Antrag muss einen Plan für Investitionen in automatisierte Maschinen oder Robotersysteme zur Unterstützung der Produktionsprozesse des Projekts enthalten, der den Anforderungen des BOI entspricht.
  • Der Antrag muss außerdem einen Produktentwicklungsplan für Fahrzeuge enthalten, die Technologien in den Bereichen Sauberkeit, Energieeffizienz, Sicherheit, intelligente Mobilität oder andere relevante Technologien integrieren.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, das Team von Respondek & Fan zu kontaktieren.

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