Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht
Neue Compliance-Vorschriften für Repräsentanzen in Ägypten
07.02.2019
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Am 13. November 2018 erließ die ägyptische General Authority for Investment and Free Zones (GAFI) Beschluss Nr. 742 aus dem Jahre 2018, der erstmals Kontrollen für Repräsentanzen in Ägypten festlegt.
Gemäß Artikel 319 der Durchführungsbestimmungen des Companies Law (Nr. 159 aus dem Jahre 1981) können ausländische Unternehmen mit Zustimmung der GAFI Repräsentanzen in Ägypten errichten, um Marktstudien und Recherchen durchzuführen. Oft ist dies der erste Schritt in einen neuen Markt, es sei denn der ausländische Investor hat bereits Kunden oder einen Partner in Ägypten.
Die GAFI hat nun Regeln für die Beaufsichtigung von Repräsentanzen erlassen:
§ Zu Beginn des Jahres 2019 müssen die Repräsentanzen der GAFI eine Erklärung mit folgenden Angaben abgeben:
- Liste der Mitarbeiter der Repräsentanz, ihren Namen, ihre Funktionen, ihre Nationalität, ihre Vergütung und den Prozentsatz der Gehälter, die an Ägypter gezahlt werden.
- Arbeiten, die im Laufe des Jahres durchgeführt werden sollen.
- Änderungen der Aktivitäten der Repräsentanz.
- Entscheidungen der Muttergesellschaft im Ausland über erwartete, zukünftige Aktivitäten in Ägypten.
- Zeitplan für den Abschluss der verbleibenden Studien und für die Erstellung einer Erklärung der Schlussfolgerungen und vorgeschlagenen Maßnahmen im Anschluss an diese Studien.
§ Ausländische Unternehmen, die in Ägypten eine Repräsentanz gründen, sollten innerhalb von drei Jahren nach der Registrierung der Repräsentanz eine selbstständige Gesellschaft oder eine unselbstständige Niederlassung in Ägypten gründen.
§ Die Registrierungsfrist für Repräsentanzen beträgt nunmehr maximal ein Jahr. Die Registrierung kann jedoch jährlich erneuert werden, sofern aber die Repräsentanzen Jahresabschlüsse zufriedenstellend erstellt und abgibt.
§ Die Repräsentanz muss sich auf die Durchführung von Marktstudien und Recherchen beschränken. Ausländische Unternehmen, die gegen diese Einschränkung verstoßen, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntwerden der Verletzung eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in Ägypten gründen. Andernfalls kann die GAFI die Repräsentanz de-registrieren.
Ausländische Unternehmen, die eine Repräsentanz in Ägypten unterhalten oder beabsichtigen eine solche zu gründen, sollten die Compliance-Anforderungen beachten und sicherstellen, dass sich ihre Aktivitäten in Ägypten auf den erlaubten Rahmen einer Repräsentanz beschränken.