Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Neue DBD-Anforderungen für die Gründung eines Unternehmens in Thailand:
Auswirkungen auf BOI-geförderte Unternehmen und Joint Ventures
Veröffentlicht am 29.01.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong
Ab 2026 wird die Gründung eines Unternehmens in Thailand mit einem umfangreicheren Dokumentationsaufwand und einer strengeren Überprüfung der Personen, die das Unternehmen letztlich besitzen und kontrollieren, verbunden sein.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 hat das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung (Department of Business Development, DBD) strengere administrative Anforderungen für die Registrierung thailändischer Unternehmen eingeführt. Obwohl der wesentliche rechtliche Rahmen für ausländische Beteiligungen nicht geändert wurde, haben neue interne Richtlinien des DBD die Art und Weise, wie Unternehmensgründungen in der Praxis geprüft werden, erheblich verändert.
Diese Entwicklungen sind insbesondere für BOI-geförderte Unternehmen und Joint-Venture-Vereinbarungen mit thailändischen und ausländischen Gesellschaftern relevant.
Vom Thailand Board of Investment (BOI) geförderte Projekte:
Keine automatische Befreiung
Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Förderung durch das BOI automatisch eine Befreiung von der Prüfung durch das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung in der Phase der Unternehmensgründung bedeutet.
Selbst wenn ein Projekt die Genehmigung des BOI erhalten hat, kann das Unternehmen dennoch verpflichtet sein, erweiterte Dokumentations- und Offenlegungspflichten zu erfüllen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Genehmigung des BOI nicht eindeutig die gesamte Beteiligungsstruktur oder die Managementvereinbarungen erfasst.
Dementsprechend sollten BOI-Antragsteller in Thailand darauf achten, dass ihre Unternehmensstruktur, Finanzierungsvereinbarungen und Aktionärsbeziehungen nicht nur mit den vom BOI auferlegten Bedingungen, sondern auch mit den Registrierungspraktiken und den Anforderungen des DBD im Einklang sind.
Verstärkte Prüfung von Joint-Venture-Strukturen in Thailand
Die neuen Registrierungsvorschriften dürften sich in der Praxis am stärksten auf Joint-Venture-Strukturen auswirken, insbesondere in solchen Fällen, in denen ausländische Investoren zwar weniger als 50 % des eingetragenen Aktienkapitals halten, aber dennoch Einfluss auf die Betriebsführung oder das Management (bspw. über ihre Stimmrechte) ausüben. Nach den überarbeiteten Praktiken des DBD müssen thailändische Anteilseigner fallweise nachweisen, dass sie über entsprechende finanzielle Eigenständigkeit bei ihren Kapitalbeteiligungen verfügen, und eine echte finanzielle Unabhängigkeit besteht.
In der Praxis kann dies bedeuten, dass thailändische Aktionäre vor der Kapitaleinlage in eine Gesellschaft ihre Kontoauszüge für eine Zeitraum von mehreren Monaten vorlegen müssen, um eine klare und glaubwürdige Herkunft der Mittel nachzuweisen. Der Zweck dieser Anforderung besteht darin, nachzuweisen, dass das investierte Kapital aus eigenen Mitteln des Aktionärs stammt und nicht von einer ausländischen Partei vorübergehend vorgestreckt oder indirekt finanziert wurde, um die Registrierung des Unternehmens zu erleichtern.
Für ausländische Investoren bedeuten diese Entwicklungen eine zusätzliche Sorgfaltspflicht, die frühzeitig in den Prozess der Strukturierung einbezogen werden sollte.
Fazit
Für BOI-geförderte Unternehmen und Investitionen in Joint-Venture Gesellschaften ist wichtig, dass bei der Gründung eines Unternehmens in Thailand fortan Compliance-Gesichtspunkte stärker zu berücksichtigen und entsprechende Nachweisdokumente vorzulegen sind. Mit einer proaktiven Planung, transparenten Kapital- und Finanzierungsstrukturen und einer fundierten Rechtsberatung lassen sich diese verschärften Anforderungen des thailändischen Rechts ordnungsgemäß und effizient bewältigen.
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
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