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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, La Orotava, Barcelona

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Neue Hilfen für von dem Vulkanausbruch Betroffene mit Zweitwohnung auf der Kanareninsel La Palma – Achtung: Kurze Fristen!

25.07.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Alexandra Eckhardt Francés, Abogada, eckhardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Cumbre Vieja Ende 2021 auf der Insel La Palma wurden neue Hilfen, einerseits seitens der Inselregierung („cabildo“), andereseits durch der Gemeinde Los Llanos de Aridane geschaffen, die sich nun (auch) direkt an Betroffene richten, die einen Zweitwohnsitz auf der Insel La Palma und/oder Eigentum, Geschäfte oder Immobilien in Los Llanos de Aridane haben. Die Antragsfristen sind sehr kurz und enden bereits im August. Beide Hilfspakete sind untereinander kombinierbar.

Das erste Hilfspaket wird von der Inselregierung von La Palma für von dem Vulkanausbruch Betroffene bereitgestellt. Diese richten sich an Eigentümer von Zweitwohnungen, die als Wohnungen oder als touristische Unterbringung (Appartements, Villen, typische Häuser, Landhäusern und Ferienwohnungen) genutzt werden, und bei denen es sich nicht um Hotels handelt. Mit anderen Worten, die neuen Hilfen kommen Personen zugute, die auf La Palma zwar nicht ihren Hauptwohnsitz dort jedoch eine Wohnung haben, die effektiv genutzt wird und von dem Vulkanausbruch erfasst wurde.

Voraussetzung für den Bezug der Hilfen ist die vorherige Eintragung im Betroffenenregister (Registro de Personas Afectadas por las Erupciones Volcánicas). Diese Eintragung ist seit November 2022 nicht mehr möglich, jedoch haben viele eingetragene Personen noch keine Hilfen erhalten, da die betroffene Immobilie nicht ihren Hauptwohnsitz darstellte.

Insgesamt 4.500.000 Euro stellt die Inselregierung bereit, die unter den Betroffenen anteilig unter Berücksichtigung der beantragten Höhe und Schwere der Schäden durch den Vulkanausbruch verteilt werden sollen.

Die Frist für die Beantragung der Hilfen für die Zweitwohnung, zur Verfügung gestellt seitens der Inselregierung von La Palma endet am 22. August 2023.

Zeitgleich gewährt die Gemeindeverwaltung von Los Llanos de Aridane Direkthilfe für Personen, die aufgrund des Ausbruchs des Cumbre Vieja Eigentum, Geschäfte oder Immobilien verloren haben.

Voraussetzung für den Bezug der Direkthilfen ist neben der Eintragung im Betroffenenregister, dass der Antragsteller Eigentümer mindestens einer Immobilie in der Gemeinde Los Llanos de Aridane ist.

Die Gemeindeverwaltung sieht Gesamthilfen i.H.v. 950.000 Euro vor, die ebenfalls anteilig unter den Betroffenen aufgeteilt werden sollen.

Die Frist für die Beantragung der Direkthilfen der Gemeinde Los Llanos de Aridane endet am 8. August 2023.

Sie wünschen Beratung zu Hilfen für von dem Vulkanausbruch Betroffene auf La Palma? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und La Orotava (Kanaren) stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86