Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neue Initiativen in Dänemark zur Vorbeugung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

16.01.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Die dänische Regierung hat gemeinsam mit den Parteien des Arbeitsmarkts eine Vereinbarung abgeschlossen, deren Ziel die Vorbeugung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist.

Jeder dänische Arbeitgeber ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz (ligebehand-lingsloven) verpflichtet, Männer und Frauen gleich zu behandeln, und ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen – dazu gehört auch ein Verbot gegen sexuelle Belästigungen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass keine sexuelle Belästigung stattfindet.

Liegt sexuelle Belästigung vor, läuft der Arbeitgeber Gefahr, der belästigten Partei eine Entschädigung zahlen zu müssen. Die Höhe der Entschädigungen beträgt heute durchschnittlich 33.000 DKK (ungefähr 4.400 EUR). Die Vereinbarung enthält u.a. den Wunsch, in groben Fällen die von den Unternehmen zu zahlende Entschädigung um 33 % zu erhöhen.

Ziel der Vereinbarung ist außerdem eine Kulturänderung am dänischen Arbeitsmarkt durch bessere Vorbeugung und Bekämpfung sexueller Belästigung. Dies soll u.a. durch Festlegung eindeutigerer Vorschriften (im Gleichbehandlungsgesetz) erreicht werden, so dass es noch deutlicher wird, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, für ein so genanntes sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen. Gleichzeitig hat die Vereinbarung zum Ziel, dass auch klargestellt wird, dass die Mitarbeiter selbst zur Weitergabe von Informationen über sexuelle Belästigungen verpflichtet sind, wenn die betroffenen Parteien nicht selbst das Problem lösen können.

Sie wünschen Beratung zur Initiativen zur Vorbeugung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37