Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
Neue Maßnahmen zur Förderung von Reinvestitionen durch ausländische Investoren in China
Veröffentlicht am 02.03.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Vor dem Hintergrund des starken Rückgangs von ausländischen Direktinvestitionen in China haben verschiedene zentrale chinesische Behörden am 27. Juni bzw. am 7. Juli 2025 zwei neue Regelungen zur Förderung der Reinvestitionen von Gewinnen erlassen.
Auf Basis der Regelungen können ausländische Unternehmen bei der Reinvestition der durch deren Tochtergesellschaften in China erzielten Gewinne Steuern sparen.
1. Welche Steuervorteile werden bei Reinvestitionen in China gewährt?
Durch die Bekanntmachung Nr. 2 [2025] über die steuerliche Anrechnung für Direktinvestitionen ausländischer Investoren mittels ausgeschütteter Gewinne („Bekanntmachung“) vom 27. Juni 2025 wird eine Steuerpräferenzpolitik eingeführt, die ausländische Investoren dazu anregen soll, Gewinne, die deren Tochtergesellschaften in China erwirtschaftet haben, in China zu reinvestieren, anstatt diese ins Ausland auszuschütten.
Nach der Bekanntmachung werden ausländischen Investoren, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 die Gewinne deren Tochtergesellschaften in China für eine „qualifizierte Investition“ in China wiederverwenden, eine Steuergutschrift in Höhe von 10 % des reinvestierten Betrages auf die zu zahlende Quellensteuer angerechnet.
Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wirkt die Bekanntmachung nicht nur steueraufschiebend, sondern bewirkt einen echten Steuererlass, der zu Steuereinsparungen führt.
2. Welche weiteren Maßnahmen sind zur Förderung von Reinvestitionen in China vorgesehen?
Die zweite Regelung ist die Mitteilung Nr. 928 [2025] über die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Förderung der Inlands-Reinvestition ausländisch-investierter Unternehmen („Mitteilung“) vom 7. Juli 2025.
Die Mitteilung enthält insgesamt 12 Maßnahmen, nach denen ausländische Investoren, die ihre Gewinne in China reinvestieren, u.a. eine verbesserte administrative Unterstützung für deren Reinvestitionsprojekte, eine vereinfachte Lizenzierung und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, eine flexiblere Bodennutzung, Finanz- und Devisenerleichterungen, als auch andere Vorteile genießen.
Mehr Informationen zu den Inhalten der zwei Regelungen, einschließlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Steuererleichterung, finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: "Neue Maßnahmen zur Förderung von Reinvestitionen durch ausländische Investoren in China – Echte Steuererleichterung statt bloßer Steueraufschub"
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